Datenschutz im Betrieb

1,1 Millionen – Volkswagen muss Bußgeld für mehrere Datenschutzverstöße zahlen

Jetzt hat es den Volkswagen-Konzern getroffen. Weil eine Jahre zurückliegende Testfahrt in gleich vier Punkten gegen den Datenschutz verstieß, muss VW tief in die Tasche greifen. Der Bußgeldbescheid wurde bereits akzeptiert.

Unkorrekte Forschungsfahrt

Ins Visier der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel ist die sicher bedeutendste Firmenadresse ihres Bundeslandes geraten. Und das kam so: 2019 hielten österreichische Polizisten in der Nähe von Salzburg ein Forschungsfahrzeug der Marke VW an. Ihnen waren an dem Auto merkwürdige Aufbauten aufgefallen, die sich als Kameras erwiesen. Mit diesen hatte das Testfahrzeug das Verkehrsgeschehen seiner Umgebung gefilmt – um die Arbeitsweise eines Fahrassistenzsystems zu überprüfen und zu dokumentieren. Vor allem dienten die Kameras der Fehleranalyse, die die neue Technologie sicher machen und Unfälle verhindern soll. Nur fehlten an dem Fahrzeug Magnet-Hinweisschilder mit Kamerasymbol sowie weitere Informationen, die andere Verkehrsteilnehmer über diesen datenschutzrechtlich relevanten Einsatz in Kenntnis setzten.

Eine Fahrt – vier Verstöße

Artikel 13 DSGVO fordert eine Aufklärung über Zweck der Datenverarbeitung, die Speicherdauer und Angaben über den Urheber. Das alles war an dem VW nicht ersichtlich. Damit nicht genug: Es kam heraus, dass der Automobilkonzern mit dem Testfahrt-Unternehmen keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen hatte, wie in Artikel 28 vorgesehen. Artikel 35 verpflichtet zu einer Folgenabschätzung, ob und welche Risiken für den Datenschutz bestehen und wie sie sich minimieren ließen. Auch hier ein Verstoß durch Volkswagen. Der vierte Fehltritt auf der technischen Dienstfahrt im Salzkammergut war das Nichtnachkommen der Dokumentationspflicht nach Artikel 30 DSGVO. Es gab keine Informationen, die irgendwelche Schutzmaßnahmen bei der Auftragsdatenverarbeitung hätten betreffen können.

VW kooperiert anstandslos

Volkswagen gab an, die genannten Mängel unverzüglich abgestellt zu haben. Die insgesamt vier Verstöße, die nur kurzfristig stattfanden und von denen jeder für sich eher wenig schwerwiegend war, zogen dennoch einen saftigen Bußgeldbescheid nach sich. 1,1 Millionen Euro betrug die Höhe der nach Wolfsburg entsandten Rechnung. Landesdatenschützerin Thiel hob dabei hervor: „Die eigentlichen Forschungsfahrten waren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Gegen die dabei anfallende Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten bestehen von unserer Seite keine Bedenken.“ Dass es sich in dem Fall um wichtige Sicherheitstechnik für den Straßenverkehr handele, sei besonders berücksichtigt worden. Volkswagen gab sich reumütig und ist kooperativ geblieben. Eine weitere Besonderheit bei diesem Verfahren war die enge Zusammenarbeit deutscher und österreichischer Datenschutzbehörden.

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