DSB-Ratgeber

Neue Betriebsvereinbarung als Vorlage verfügbar

Ab sofort steht Ihnen eine neue Mustervorlage zur Verfügung, welche das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) betrifft.

Mit dem am 21.06.2021 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) hat der Gesetzgeber in dem in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügten § 79a bestimmt, dass, soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, der Arbeitgeber und nicht der Betriebsrat der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist.

Das Grundproblem, nämlich die Unstimmigkeiten, die sich aus der innerorganisatorischen Unabhängigkeit des Betriebsrats einerseits und der Verantwortung des Arbeitgebers als Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO auch für die Datenverarbeitung beim Betriebsrat andererseits ergeben sowie die Konfliktsituation des Datenschutzbeauftragten, die sich aus seinen Überwachungsaufgaben gem. Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO und seiner Berichtspflicht gem. Art. 38 Abs. 3 Satz 3 DSGVO an die höchste Managementebene des Arbeitgebers und seiner Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gem. § 79a BetrVG ergibt, ist damit nicht gelöst.

Als Lösung bietet sich für beide Beteiligten, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Betriebsräte, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung an, in der die Prüfrechte des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Kontrollen durch den Datenschutzbeauftragten beim Betriebsrat und die Berichterstattung einvernehmlich zu einem Ausgleich gebracht werden. Auch die in § 79a BetrVG dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat aufgegebene gegenseitige Unterstützungspflicht bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, z. B. hinsichtlich der Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO oder der Rechte der Betroffenen gem. Art. 15 ff. DSGVO bedarf einer Konkretisierung und kann in einer Betriebsvereinbarung näher geregelt werden.

Ab sofort stellen wir Ihnen daher eine Vorlage für eine Betriebsvereinbarung zu § 79a BetrVG mit Erläuterungen und Textvorschlägen zur Umsetzung des § 79a BetrVG zur Verfügung. Der Text enthält auch umfangreiche Erläuterungen zu den einzelnen Regelungen und erleichtert so die Ausarbeitung der Betriebsvereinbarung. Die neue Vorlage finden Sie auf Ihrem Portal im Fachbereich Arbeitshilfen, und zwar unter Mustertexte/Leitfäden, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen.

Damit können Sie schnell und kompetent die Erstellung einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema unterstützen und Regelungsvorschläge unterbreiten.

Freundliche Grüße
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit

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