Datensicherheit im Internet

So schützen Sie Ihre Website gegen Abmahnungen

Ein ordentliches Impressum ist nicht nur notwendig, um sich gegen Abmahnungen zu schützen. Ein professioneller Website-Auftritt hinterlässt bei potenziellen Kunden und Nutzern einen seriösen Eindruck und schafft Vertrauen.

Nach wie vor ist ein fehlerhaftes Impressum einer der häufigsten Abmahngründe überhaupt. Dabei ist es eigentlich ganz einfach, eines zu erstellen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie ein rechtssicheres Impressum erstellen und worauf Sie besonders achten müssen.

Wer braucht ein Impressum?

Grundsätzlich benötigt jede Website, die laut § 5 Telemediengesetz geschäftsmäßig tätig ist, ein Impressum. Sobald Sie auf Ihrer Website Waren und Dienstleistungen anbieten oder Informationen bereitstellen (§ 55 RStV), ist diese als geschäftsmäßig eingestuft. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihr Angebot entgeltlich oder unentgeltlich erbracht wird.

Rein private Webseiten benötigen kein Impressum. Der private Bereich wird jedoch von Gerichten sehr eng ausgelegt. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, trotz allem ein Impressum anzulegen.

Was muss ein Impressum beinhalten?

Name des Website-Betreibers

An erster Stelle stehen der Name und die Anschrift des Website-Betreibers. Das ist im Normalfall der Name des Einzelunternehmers bzw. der Firmen-, Vereins- oder Organisationsname. Fehlt der Vorname des Webseitenbetreibers oder wird lediglich eine Abkürzung des Namens verwendet, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Ohne Vorname kann unter anderem keine Klage zugestellt werden, weshalb die Angabe des vollen Namens zwingend erforderlich ist, um rechtssicher zu sein.

Sind Sie eingetragener Kaufmann, ist nach der im Handelsregister eingetragenen Firmenbezeichnung der Zusatz „eingetragener Kaufmann“ (e.K.) anzugeben. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften müssen Sie die vollständige Firmenbezeichnung einschließlich der Gesellschaftsform und der Namen der Vertretungsberechtigten angeben.

Anschrift des Betreibers der Webseite

Als Nächstes ist die vollständige Postanschrift des Unternehmens aufzuführen. Eine Postfachadresse ist nicht ausreichend und kann abgemahnt werden. Das Impressum muss zudem zwingend eine E-Mail-Adresse enthalten, über die der Betreiber der Webseite erreichbar ist. Es ist dabei egal, ob die E-Mail-Adresse auf dem eigenen Webspace gehostet wird oder es sich um eine Adresse der großen Anbieter wie Gmail oder GMX handelt.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Telefonnummer im Impressum dann nicht erforderlich ist, wenn ein Kontaktformular auf der Website vorhanden ist. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie dennoch eine Geschäftsnummer angeben. Das bietet auch Ihren Kunden und Interessenten einen Mehrwert.

Registereintrag und Umsatzsteuer-ID/Wirtschafts-ID

Ist Ihre Firma oder Verein in einem Register eingetragen, gehört die Bezeichnung und der Ort des Registers sowie die Registernummer in Ihr Impressum. Sofern Sie oder die Firma über eine Umsatzsteuer-ID verfügen, so ist diese ebenfalls anzugeben, genauso wie die Wirtschaftsidentifikationsnummer.

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Sofern Sie einen Beruf ausüben, der bestimmten berufsrechtlichen Regelungen unterliegt oder Sie einer bestimmten Kammer angehören (zum Beispiel als Rechtsanwalt oder Zahnarzt), sind zusätzliche folgende weitere Informationen im Impressum vorzuhalten:

  • die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen worden ist
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angabe, wo bzw. wie diese zugänglich sind
  • die jeweilige Kammer, der Sie angehören

Die fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden.

Impressum-Pflicht in sozialen Netzwerken

Die Impressum-Pflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Auftritte und damit auch für Ihre Unternehmensprofile bei Facebook, Twitter, Xing und anderen Netzwerken. In diesem Artikel haben wir zusammenfasst, wie Sie Facebook rechtssicher nutzen können.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, alles korrekt angelegt zu haben oder wenn Ihr Unternehmen besondere Anforderungen an den Datenschutz stellt, konsultieren Sie am besten zusätzlich einen Datenschutzbeauftragten oder Anwalt. Eine große Hilfe bieten auch die zahlreichen Impressums-Generatoren im Internet, wie zum Beispiel der von eRecht24. Dort können Sie auch gleich noch Ihre Datenschutzerklärung mit erstellen lassen und sind so rundum abgesichert.

Zurück

Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

Datenschutz & Datensicherheit Das Fachinformationsportal

  • Aktuelles Fachwissen
  • Rechtssichere Entscheidungen
  • Praktische Arbeitshilfen
  • Übersichtliche Prozessdarstellungen
  • Sofort einsetzbare Schulungen

Jetzt 4 Wochen testen