EuGH-Urteil: Unternehmen können Newsletter ohne Einwilligung versenden
Mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Bedingungen für das E-Mail-Marketing grundlegend verändert. In der Entscheidung vom 13. November 2025 (C‑654/23) verkünden die Richter einen Paukenschlag: Unter bestimmten Umständen dürfen Unternehmen Newsletter auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Empfänger versenden. Was zunächst nach einem Freifahrtschein für Direktmarketing klingt, entpuppt sich bei genauerer Lektüre des Urteils als differenzierte Neubewertung des digitalen Kundenkontakts.
Den Ausschlag zu dem Urteil hatte ein Medienhaus aus Rumänien gegeben. Wer sich bei diesem Unternehmen für einen der angebotenen Services mit einem Kundenkonto angemeldet hat, erhielt daraufhin automatisch den aktuellen Newsletter des Unternehmens in sein E-Mail-Postfach. Eine separate Zustimmung zum Erhalt von Werbung lag vor dem Newsletterversand nicht vor. Die Frage lautete daher: Reicht eine Registrierung für einen kostenlosen Dienst bereits aus, um als „Kaufkontext“ im Sinne der ePrivacy-Richtlinie zu gelten?
Der EuGH beantwortete diese Frage überraschend weitreichend und definierte eine kostenlose Registrierung als Teil eines „funktionalen Austauschs“ dergestalt, dass Nutzer einen Zugang zu einem Dienst erhalten, ohne zu bezahlen. Der Anbieter wiederum erhält als Gegenleistung Daten sowie das Recht, relevante Inhalte oder auch Angebote zu versenden. Damit könne — die Voraussetzung ist eine klare Kommunikation — ein Verhältnis entstehen, in dem werbliche Newsletter zulässig sind, ohne dass für deren Versand eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden muss.
Werbetreibende Unternehmen können davon spürbar profitieren, denn die bisherige „Opt-in-Maxime“ erfährt eine Aufweichung. Trotzdem bleibt der Schutz der Nutzer bestehen, weil absolute Transparenz vorausgesetzt wird und ein Widerruf jederzeit möglich sein muss. Gleichzeitig bleibt der Schutz der Nutzer nicht auf der Strecke. Beobachter sehen außerdem darin kein generelles Ende der Einwilligungspflicht, sondern vielmehr eine Neuinterpretation des Bestandskundenprivilegs.
Für die Praxis in den Marketing- und Vertriebsabteilungen heißt dies also: Unternehmen sollten ihre Registrierungsprozesse, Datenschutzhinweise und Abmeldemechanismen sorgfältig prüfen. Wer hier sauber arbeitet, kann künftig rechtssicher kommunizieren — und Nutzer erhalten weiterhin die Kontrolle über ihre Inbox. Darüber hinaus sollten Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen die neuen Prozesse vor dem Livegang sorgfältig überprüfen und im Idealfall rechtlich überprüfen lassen, beispielsweise bei den zuständigen Datenschutzbehörden.
Das Urteil zeigt einmal mehr, wie dynamisch das Zusammenspiel von DSGVO und ePrivacy-Richtlinie bleibt. Und es macht deutlich, dass europäische Gerichte zunehmend versuchen, digitale Realität und rechtliche Anforderungen im Sinne von Unternehmen und Konsumenten in Einklang zu bringen.
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