Datensicherheit im Internet

DSGVO in der Praxis – ein ernstes Thema lässt auch Raum zum Schmunzeln

Der österreichische Charme, der unser Nachbarland ja bekanntlich auszeichnet, resultiert oftmals aus der Bereitschaft der Alpenrepublikaner, auch ernsten Dingen mit etwas mehr Humor zu begegnen, als es wir Deutschen tun.

Auch im Umgang mit der DSGVO in der Praxis zeigt sich dieser Humorvorsprung – so werden in der österreichischen Presse regelmäßig Sachverhalte dargestellt, in denen der bemühte DSGVO-Umsetzer mit den gelernten Gepflogenheiten und liebgewonnenen Alltagsritualen kollidiert. Hier eine Handvoll interessante Fälle aus der Sammlung „angewandte DSGVO“.

So berichtet etwa das Wiener Nachrichtenportal „Die Presse“ von einigen kuriosen Umsetzungserlebnissen. Die Frage, ob ein Wirt seine Stammgäste künftig beim Betreten der Wirtschaft oder beim Abwickeln einer Bestellung beim Namen nennen dürfe, beantwortet ein österreichischer Fachanwalt mit einem interessanten Hinweis: Da das Gedächtnis eines Wirtes (gilt im Übrigen auch für Friseure, Fleischer sowie jeden Dienstleister, der regelmäßig Stammkunden bedient) kein Dateisystem im Sinn der DSGVO ist, kommt hier auch der Datenschutz nicht zur Anwendung. Denn wer die Namen seiner Kunden auswendig kennt, ohne sie schriftlich oder digital gespeichert zu haben, darf sie auch künftig laut vernehmlich aussprechen.

Auch staunte ein junger Autofahrer nicht schlecht, der in ihrem Auftrag das Auto seiner Mutter in der Werkstatt abgeben sollte. In der Auftragsannahme wurde er nach einer Vollmacht befragt, die er nicht mit sich führte. Begründung: Für die Auftragsannahme müssen die personenbezogenen Daten des Kfz-Inhabers aus den Fahrzeugpapieren erfasst werden, was ohne eine explizite Einwilligung nicht zulässig sei. Ferner dürften dem Sohn auch keine Angaben zu den Mängeln gemacht werden, die bei der Reparatur abgestellt werden sollten.

Die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet von einem Fall, bei dem etwa 500 Senioren nicht zur letztjährigen Weihnachtsfeier der Stadt Kufstein eingeladen wurden. Das geschah nämlich in den Vorjahren per Brief und wurde seitens der Stadtverwaltung im vergangenen Jahr als zu großes Wagnis eingestuft. Entsprechend wenige Senioren erschienen zur Feier. In diesem Jahr sollen Seniorenverbände ihre Mitglieder schriftlich verständigen, sofern ihnen eine Einverständniserklärung der Senioren vorliegt.

Eine Innsbrucker Schule verzichtete beim üblichen Jahresbericht gänzlich auf Namen und Fotos der Schüler, von deren Eltern keine gültige Einverständniserklärung vorgelegen hatte. Da ein Jahresbericht natürlich von individuellen Geschehnissen lebt, in deren Mittelpunkt natürlich Personen stehen, sieht die Schule hier eine liebgewonnene Tradition in Gefahr.

Auch Sportvereine und Verbände sehen sich mit einem neuen Problem konfrontiert. Erleidet nämlich beispielsweise ein Leistungssportler beim Training oder beim Wettkampf eine folgenschwere Verletzung, die einen Transport in die Klinik nötig macht, darf laut DSGVO der Trainer weder erfahren, in welcher Klinik sein Schützling betreut wird, noch, welche Verletzung er sich zugezogen hat. Die Verbände raten dazu, mit jedem Sportler entsprechende schriftliche Vereinbarungen zu treffen

Mit Augenzwinkern auf die sichere Seite

Pragmatisch löste das „Kundennamen-Problem“ eine Metzgerei in Salzburg. Dort ist an der Eingangstür ein Schild angebracht, auf dem der Betriebsinhaber die Kunden um Mithilfe bittet. Auf dem Schild ist zu lesen: „Achtung! In unserer Fleischerei fragen wir Sie manchmal nach dem Namen und merken uns, welches Fleisch Ihnen am liebsten ist. Wenn Ihnen das nicht recht ist, rufen Sie bitte beim Betreten der Fleischerei laut: ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN!!! Wir werden dann zukünftig so tun, als würden wir Sie nicht kennen.“

Sicherlich werden in den kommenden Monaten zahlreiche weitere Umsetzungs-Kuriositäten folgen. Und auch die Fälle, die zum Schmunzeln anregen, haben eine wohltuende Wirkung. Denn sie zeigen – wenn auch unterhaltsam – auf, wie tief wir alle mit dem Thema Datenschutz in Berührung sind, sobald wir unser Zuhause verlassen, sei es analog oder digital.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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