Datenschutz im Betrieb

Datenschutz und Unternehmens-Pressearbeit – was gibt es zu beachten?

Viele Elemente der modernen PR und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland sind seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 nicht mehr rechtssicher anzuwenden.

Datenschutzrecht und Pressearbeit: grundlegende Änderungen

Nach Artikel 5 Grundgesetz war die bisherige Grundlage der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Meinungs- und Informationsfreiheit. Laut dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) war der Datenschutz vor dem Inkrafttreten der DSGVO bereits gut geregelt. Beispielsweise reichte das Kunsturhebergesetzt schon aus, um den Anforderungen eines sicheren Datenschutzes gerecht zu werden.

Nun aber sollen Unternehmens- und Pressearbeit sowie die Veranstaltungsfotografie nicht mehr möglich sein. Kommunikationsabteilungen in staatlichen, privatwirtschaftlichen und auch in politischen Organisationen betreiben eigene reichweitenstarke Kanäle, in denen diverse meinungsbildende Inhalte produziert werden. Der Übergang zwischen PR und Journalismus verläuft fließend. Dies war bisher rechtlich absolut unproblematisch, da sich im Grunde genommen jeder publizistisch betätigen konnte. Denn Art. 5 GG schützt nicht nur Presse und Rundfunk, sondern genauso alle anderen Teilnehmer, die zu einer öffentlichen Meinung Stellung beziehen.

Was bedeuten die Änderungen für die moderne Pressearbeit?

Mit der DSGVO verpflichtet der EU-Gesetzgeber alle nationalen Gesetzgeber, mit Rechtsvorschriften den Datenschutz mit der generellen Informations- und Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen. Dennoch bedeutet die DSGVO in ihrer praktischen Anwendung und ihren Konsequenzen, dass beispielsweise ein Foto weder ein Bild des Zeitgeschehens noch eine Nachricht oder gar Kunst darstelle, sondern lediglich eine bestimmte Art der Datenerfassung sei. Ob die Person auf dem Bild zu erkennen ist oder nicht, spielt in der DSGVO absolut keine Rolle. Bislang sind die Regelungen der DSGVO nicht umsetzbar.

Allein im fotografischen Sektor, in welchem Privatpersonen Handyfotografien machen oder Kunstfotografen einen Moment bildlich einfrieren, hakt es laut dem Datenschutz hinten und vorne. Ganz zu schweigen von der Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen. Bei einer Veranstaltung dürften Fotografen keine Bilder aufnehmen, da die DSGVO sogar das Hausrecht der Veranstalter unwirksam macht. Dies wurde bislang über AGB, Eintrittskarten oder Aushänge kommuniziert. Selbst nicht erkennbare Personen müssen vorab eine explizite Freigabe geben. Somit würde eine Behauptung, auf einem Foto erkennbar zu sein, die legale Fotografie erheblich einschränken.

Grundsätzliche Nachbesserungen gefordert

Schweden hat bereits einige Nachbesserungen in der DSGVO vorgenommen. Die Skandinavier haben erkannt, dass die neuen Regelungen der DSGVO Freiheiten durch Androhungen von Bußgeldern unsinnig einschränken und eine absolute Meinungsfreiheit verhindern. Die DSGVO sollte tatsächlich Verursacher von Datenmissbrauch und wirkliche Datenhändler erfassen. Ohne gewissenhafte Nachbesserungen würde in Zukunft die Dokumentation des alltäglichen Lebens für alle nachfolgenden Generationen in die Illegalität gedrängt, was überdies auch negative Auswirkungen auf unsere Geschichte hätte.

Insgesamt werden vor allem in Deutschland erhebliche Nachbesserungen benötigt, teilweise Aufhebungen, sorgfältige Überprüfungen der Sinnfälligkeit sowie der Nichtanwendung beziehungsweise eine Auflistung von klaren Ausnahmen. Nur dann kann die Pressearbeit, sei es aus unternehmerischer, staatlicher oder privater Instanz, weiterhin problemlos erfolgen. Abschließend sei noch angemerkt, dass besonders in der Zeit des digitalen Wandels täglich mehrere Terabytes an Daten generiert werden. 2018 wurden insgesamt in etwa 33 Zettabyte Daten erstellt – 2025 soll die Zahl der erhobenen und verarbeiteten Daten auf bis zu 175 Zettabyte steigen. Bis dahin sollte Deutschland in punkto Datenschutz erhebliche Verbesserungen vorschlagen und umsetzen, sofern wir nicht das Ende der modernen Pressearbeit verkünden wollen.

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