Datenschutz im Betrieb

Krankenhaus- oder Praxissoftware: Was gibt es hinsichtlich des Datenschutzes zu beachten?

Eine für Sie abgestimmte Praxissoftware unterstützt Sie bei der Organisation und Dokumentation aller Aufgaben in Ihrer Praxis beziehungsweise in Ihrem Krankenhaus.

In der heutigen Zeit der technologischen Anforderungen, selbst bei Arztpraxen, ist ein effizient arbeitendes Praxisverwaltungssystem, kurz PVS, nicht mehr wegzudenken. Das Schöne ist die digitale Abbildung aller Abläufe – dabei spielt es keine Rolle, ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Medizinisches Versorgungszentrum. Durch stetige Updates, beispielsweise alle drei Monate, können Sie Neuerungen vollziehen, die sich anschließend auch auf die Praxissoftware auswirken.

Weil das Angebot unübersichtlich geworden ist und Sie mittlerweile zwischen 200 Anbietern verschiedenster Systeme wählen können, sollten Sie sich besonders hinsichtlich der Funktionalität vorab im Klaren sein. Auch die Rechner, die sich in Ihrer Praxis befinden, geben Aufschluss über das für Sie stimmige Softwaresystem. Selbstverständlich entstehen mit einer internen Praxissoftware allgemeine Risiken bezüglich der Datensicherheit. Um diese Risiken möglichst gering zu halten, gibt es einige Punkte, die Ärzte und Praxisinhaber beachten sollten. Aus datenschutz-, straf- und haftungsrechtlichen Gründen müssen in Ihrer Praxis spezielle Vorkehrungen getroffen sein, um ein sachgemäßes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Denn jeder Umgang mit sensiblen Patientendaten erfordert entsprechende Schutzmaßnahmen.

IT in der Arztpraxis: Was müssen Ärzte und Therapeuten beachten?

Eine Grundregel hinsichtlich des Datenschutzes in Arztpraxen ist, dass kein Praxisrechner eine direkte Verbindung in das Internet haben darf. Andernfalls müsse man die Überwachung jeder einzelnen Person erhöhen. Um einen optimalen Datenschutz zu gewährleisten, müssen Sie also selbst einen sicheren Internetzugang verantworten. Wenn Sie als Arzt oder Psychotherapeut Softwaresysteme über eine Internetverbindung nutzen, so sind Sie selbst für die angemessene Datensicherheit zuständig. Sie müssen demnach dafür sorgen, dass aktuelle Sicherheits-Updates und Neuversionen Ihres Betriebssystems und Browsers frühzeitig installiert werden.

Im Gesundheitswesen gilt es grundsätzlich, die alltäglichen Abläufe der Fachkräfte zu optimieren, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Eine gut funktionierende Praxissoftware oder ein intelligentes Krankhausinformationssystem können unter Umständen sogenannte Mikrozeiten sparen. Unterm Strich lassen sich bei einer optimalen Funktionsweise von Rechnern und Software bis zu 25 Prozent Zeit einsparen. Auch sollten Sie den jungen Generationen ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Durch besondere Performance-Lösungen ermöglichen Sie sogar den Zugang für alle Generationen und schaffen so eine in sich stabilere Unternehmensstruktur, mit der Sie Ihre Mitarbeiter langfristig an Ihr Haus binden können.

Fazit

Die neuen bindenden Anforderungen an Krankenhäuser und Arztpraxen durch die nationale und internationale Politik sollen einen transparenten und übersichtlichen Nachweis der Entwicklung Ihres Krankenhauses beziehungsweise Ihrer Praxis zeigen. Dies geschieht beispielsweise durch das Medizinproduktgesetz, durch die Richtlinien des G-BA oder die Qualitätsnachweise durch das IQTIG. Empfindliche Strafen erhöhen dabei den Druck auf die gesamten Managementstrukturen und fordern stetig eine neue strategische Ausrichtung – besonders im Hinblick auf die personenbezogene Datensicherheit.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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