DSB-Ratgeber

Neue Datenschutz-Mustervorlagen für innerbetriebliche Richtlinien

Ab sofort stehen Ihnen vier neue Mustervorlagen für innerbetriebliche Richtlinien auf Ihrem Portal zur Verfügung. Es handelt sich um Vorlagen zur Nutzung des Telefons, von E-Mail/Internet sowie Rahmenrichtlinien zum Einsatz von elektronischen Einrichtungen bzw. zur Videoüberwachung.

Diese Richtlinien regeln ähnlich einer Betriebsvereinbarung den Einsatz dieser technischen Einrichtungen sowie eine eventuelle private Nutzung einschließlich einer Einwilligung. Darüber hinaus erfüllen die Richtlinien auch die Informationspflichten des Arbeitgebers nach den Datenschutzvorschriften und schaffen eine tragfähige Rechtsgrundlage für einen datenschutzkonformen Einsatz der Verarbeitungsverfahren.

Die neuen Vorlagen finden Sie im Online-Portal unter Arbeitshilfen/Mustertexte/Richtlinien.

Für Verarbeitungsverfahren, die eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten ermöglichen, besteht eine Mitbestimmungspflicht durch den Betriebsrat. Regelmäßig wird über derartige Verarbeitungsverfahren eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Die Betriebsvereinbarung regelt die näheren Einzelheiten des jeweiligen Verarbeitungsverfahrens und die Rechte und Pflichten der Betriebsparteien sowie die Rechte der Beschäftigten, insbesondere auch im Hinblick auf ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Datenschutzrechte. Daneben dient die Betriebsvereinbarung auch der Information der Beschäftigten.

Wenn in einem Unternehmen kein Betriebsrat eingerichtet ist, steht das Instrument der Betriebsvereinbarung für die Regelung der Verarbeitungsverfahren sowie der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmern und zur Information der Beschäftigten nicht zur Verfügung. Da unabhängig von der Existenz eines Betriebsrats dieser Regelungsbedarf und die Informationspflichten seitens des Arbeitgebers unverändert bestehen, bietet es sich an, zu den jeweiligen Verarbeitungsverfahren eine betriebliche Richtlinie zu erlassen. Diese Richtlinie kann ähnlich einer Betriebsvereinbarung die Umstände der Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die Rechte und Pflichten der Beteiligten regeln. Eine besondere Bedeutung kommt der Regelung einer eventuellen Nutzung der Verarbeitungssysteme für private Zwecke und der Information der Beschäftigten über Kontrollen von privaten Nutzungsvorgängen und von eventuell erforderlichen Einwilligungen zu.

Für Fragen zu den Arbeitshilfen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit

PS: Unternehmen mit Betriebsrat finden entsprechende Vorlagen unter Arbeitshilfen/Mustertexte/Betriebsvereinbarungen.

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