Datenschutz im Betrieb

Verbraucherschutz-Zentrale verklagt Tesla – um was geht es?

Einmal mehr ist Tesla Datenschützern sowie Verbraucherschützern negativ aufgefallen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und Datenschützern sowie Verbraucherschutz-Organisationen.

Die Fahrzeuge von Tesla erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit unter E-Auto-Interessenten. Tesla gilt vor allem, was die Konnektivität der Fahrzeuge angeht, als weltweiter Branchenprimus. Allerdings wurde in der EU schon des Öfteren der sogenannte „Wächtermodus“ diskutiert, mit dem die Tesla-Modelle ab Werk ausgestattet sind. Der basiert auf Kameras, die rund um das Fahrzeug montiert sind und in Aktion treten, sobald sich eine Person dem Fahrzeug nähert. Dieser Verstoß gegen EU-Datenschutzrecht kann für den Tesla-Nutzer sogar zu einem Bußgeld führen – eine Tatsache, die Tesla seinen potenziellen und bestehenden Käufern verschweigt. Der Bundesverband Verbraucherzentralen im Wortlaut: „Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“, sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. „Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.“

Tipp für Tesla-Fahrer: Wächtermodus deaktivieren

Es ist natürlich illusorisch, Einwilligungen von Personen einzuholen, die irgendwann zufällig am geparkten Tesla vorbeilaufen. Daher besteht der pragmatischste Ansatz in der Abschaltung des Services. Ist der Wächtermodus deaktiviert, findet eine Verarbeitung personenbezogener Daten nicht statt. Darüber hinaus kostet der Wächtermodus nach Expertenmeinung auch sehr viel kostbaren Strom – sieben bis acht Prozent der Akkuleistung genehmigt sich der eingeschaltete Wächter-Modus innerhalb eines Tags.

Irreführung: Die eingesparten Emissionen eines Tesla verbrauchen andere Autos

Noch ein zweiter Sachverhalt ärgert die Verbraucherschützer. Tesla umwirbt seine Kunden damit, durch den E-Antrieb keine Emissionen zu verursachen. Allerdings gilt in den USA der Emissionshandel als gängiges Geschäftsmodell. Bei Tesla, so die Verbraucherschützer, wurden durch diesen Emissionshandel allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar verdient. Die sogenannten „Emission Credits“ sind sehr beliebt bei den Herstellern herkömmlicher Verbrenner-Autos. Denn diese dürfen durch den Erwerb der Zertifikate die strengen Emissions-Grenzwerte spürbar überschreiten, die in den USA gelten. Ein Fakt, über die die Tesla-Kunden nach Ansicht des Verbraucherschutz-Bundesverbandes nur unzureichend informiert werden. Verbraucher werden nach Verbandsmeinung durch Aussagen wie: „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zur nachhaltigen Energie“ getäuscht. Ein Slogan, der dem Verband nach einer erfolglosen Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassung ebenso eine Klage wert war wie diejenige gegen die Verwendung des Wächtermodus.

Fazit: Da Tesla auf dem deutschen Automobilmarkt ehrgeizige Ziele verfolgt, wäre eine Kooperation mit deutschen Verbraucherschützern sowie Datenschutzbehörden vermutlich ein sehr cleverer Schachzug. Denn auch wenn eine Klage meist ein langwieriges Gerichtsverfahren auslöst, könnten die Konsequenzen für einen Hersteller wie Tesla katastrophal ausfallen, bis hin zum Zulassungsverbot durch das Kraftfahrtbundesamt.

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