Fragen und Antworten zum Datenschutz – Teil 6
In der Rubrik „Fragen und Antworten“ finden Sie neue Fragen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit, die unsere Fachredaktion beantwortet hat. Diesmal drehen sich die Fragen u. a. um das Zurverfügungstellen der Datenschutzinformationen.
Die Antworten beziehen sich auf echte Leserfragen, die unsere Fachredaktion beantwortet hat. Wir haben sie so weit anonymisiert, dass die Identität der Fragesteller geschützt bleibt und die Antworten über den konkreten Fall hinaus auch für Sie interessante Anregungen liefern können.
Die Liste der Fragen wird regelmäßig erweitert, wobei die Fragen in der Navigation nach Datum absteigend sortiert sind. Sie finden die neuesten Fragen also immer oben in der Liste. Dieses Mal beantworten wir die folgenden Fragen:
- Muss ein ADV-Vertrag auch zwischen Muttergesellschaft und Betriebsstätte geschlossen werden? In welcher Rechtsperson würde dann die Betriebsstätte den ADV-Vertrag abschließen?
- Müssten wir prüfen, ob der Telekommunikationsdienstleister im Melderegister für gewerbliche Betreiber öffentlicher Telekommunikation und gewerbliche Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste nach § 6 TKG erfasst ist?
- Wir erhalten täglich zahlreiche E-Mails von Lieferanten und Anbietern, zu denen schon einmal Kontakt bestand, in denen wir im Rahmen der DSGVO die weitere Nutzung unserer Daten bestätigen sollen. Ist das wirklich im Sinne der DSGVO?
- Unsere Datenschutzinformation für unsere gewerblichen Kunden und Lieferanten möchten wir auf unserer Webseite hinterlegen und mit einem als „Datenschutzinformation“ bezeichneten Link in unserer E-Mail-Signatur dorthin verweisen, sodass der E-Mail-Empfänger mit einem Klick darauf zu unserer Datenschutzinformation gelangt. Wie verhält es sich diesbezüglich mit Geschäftsbriefbögen und Visitenkarten?
- In unserer täglichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, wie das Zusammenspiel von interner Revision und dem Datenschutzbeauftragten definiert ist und wie die Kompetenzen gegeneinander abzugrenzen sind. Damit stellt sich mir die Frage nach der Stellung und den Aufgaben der internen Revision einerseits und des Datenschutzbeauftragten andererseits.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Nutzung der Rubrik.
Freundliche Grüße
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit
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