Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten – aktualisierter Fachbereich
Wir haben für Sie den kompletten Fachbereich „Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten“ aktualisiert. In diesem Bereich erhalten Sie alle notwendigen Informationen, um personenbezogene Daten zur Auftragsverarbeitung datenschutzgerecht an Stellen in Drittländern übermitteln zu können.
Seit der EuGH mit Urteil vom 16. Juli 2020 (Schrems II) den EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt hat, werden an diese Datenübermittlung neue Anforderungen gestellt, insbesondere wenn es sich dabei um Stellen in den USA handelt.
Die EU-Standardvertragsklauseln hält der EuGH weiterhin für anwendbar. Er stellt allerdings fest, dass die vorgegebenen Regelungen der EU-Standardvertragsklauseln nicht ausreichen, um in den USA ein mit dem der EU vergleichbares Datenschutzniveau herzustellen, und verlangt Ergänzungen.
Wir erläutern Ihnen auf dem Portal anschaulich, wie Sie die EU-Standardvertragsklauseln – mit Ergänzungen versehen – nach dem derzeitigen Stand verwenden können. Zudem informieren wir Sie darüber, welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH auf die Nutzung von Cloud-Diensten hat. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen einer Datenübermittlung auf der Grundlage von Art. 49 DSGVO.
In einem weiteren Schwerpunkt klären wir Fragen zur Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Konzernen und Matrixorganisationen.
Ab Januar steht Ihnen unsere Redaktion gerne wieder für Fragen zum Datenschutz zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2021!
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit
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