Datensicherheit im Internet

Die Datenschutzauskunft-Zentrale: Abmahnanwälte betrügen kleine Unternehmen

Dubiose Abmahnschreiben kursieren durch mittelständische Unternehmen und bereiten den Inhabern meist große Sorgen. Wer steckt dahinter? Was viele deutsche Rechtsexperten befürchtet haben, scheint Wirklichkeit zu werden.

Die neue EU-DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung) lädt offensichtlich Unternehmen dazu ein, Mitbewerber aufgrund angeblich fehlerhafter oder mangelnder Umsetzung der neuen Datenschutzbestimmungen kostenpflichtig abzumahnen. Es sieht so aus, als ob die Befürchtungen vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen wahr würden. Nämlich, dass die DSGVO gegen sie eingesetzt wird.

Viele Kleinunternehmen, darunter auch Friseursalons, Physiotherapeuten, Ärzte, Mechaniker etc., erhielten bereits zwei Monate nach dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 Abmahnungen einer sogenannten Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ). Die Schreiben dieser Zentrale erinnern ein wenig an ein Schreiben eines Finanzamtes. Und vielleicht war dies auch der Hintergedanke bei dieser kuriosen Sache. Verbraucherzentralen raten in solchen Fällen grundsätzlich:

  • Ruhe bewahren
  • einen Anwalt einschalten
  • nicht auf das erhaltene Schreiben eingehen
  • keine Geldbeträge überweisen

Datenschutz für Unternehmer: was es zu beachten gilt

In ihren Anschreiben versucht die DAZ Unternehmer und auch Privat-Personen zu dem Erwerb ihres Datenschutz-Basis-Leistungspakets zu bewegen. Die Informationen über dieses „Angebot“ sind dem Kleingedruckten zu entnehmen. Das Paket kostet jährlich knapp 500 Euro und ist mit einer Unterschrift auf mindestens drei Jahre Vertragslaufzeit gebunden. Zu diesem Zweck verweist die DAZ auf die erhöhten Nachweis- und Dokumentationspflichten für Unternehmer nach der DSGVO.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen, ganz gleich welcher Größe oder Art, nachweisen müssen, dass alle Vorschriften gemäß der DSGVO eingehalten werden. Dies würde aber nicht durch einen Vertragsabschluss mit der DAZ erfolgen. Demnach suche die DAZ lediglich kleine „Opfer“. 2018 gab es einige Berichte über diese Abmahnschreiben, doch die Dunkelziffer liegt, so vermuten Datenschutzexperten, deutlich höher. Es gäbe viele Abgemahnte, die aus Sorge die Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlung leisten, ohne im Nachhinein Einspruch zu erheben.

Die DSGVO als Grund zur Abmahnung – wie kann ich mich schützen?

Natürlich können Unternehmer auch gerechtfertigte Abmahnungen erhalten. Um allerdings dubiosen Abmahnanwälten das Handwerk zu legen, hat Bayern nun eine Bundesratsinitiative vorgelegt, um das neue Gesetz zu überarbeiten. Grundsätzlich muss jede Internetseite eine rechtsgültige Datenschutzerklärung vorweisen. Wenn dem nicht so ist, dann ließe sich dieses Unternehmen trotzdem nicht ohne Weiteres abmahnen. Die befürchtete „Abmahnwelle“, die die Mehrheit der Deutschen 2018 kommen sah, ist ausgeblieben.

Es empfiehlt sich, DSGVO-Abmahnungen nicht blind zu unterschreiben und personenbezogene Daten nicht ohne Weiteres herauszugeben. Sie sollten kritisch hinterfragen, ob es sich bei dem Schreiben um eine DSGVO-Abzocke oder um eine seriöse Abmahnung handelt. Grundsätzlich sollten Sie Ratschlägen aus dem Internet nie blind vertrauen. Lassen Sie sich bei der Erstellung ihrer Datenschutzerklärung ausreichend Zeit, lassen Sie sich von Datenschutzexperten beraten und gehen Sie Schritt für Schritt zur absoluten Datensicherheit. Als besonders problematisch erweist sich auch die Tatsache, dass die Position eines Datenschutzbeauftragten bislang nicht zu der Gruppe der geschützten Berufsbezeichnungen gehört. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich bei Fragen bezüglich der DSGVO oder allgemeinen Fragen bezüglich des aktuellen Datenschutzes an TÜV- oder DEKRA- zertifizierte Datenschutzberater zu wenden.

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