Datenschutzwissen

WhatsApp vor Gericht: Daten-Praxis so nicht tragbar

Es gibt Datenschutzfälle, die sich über Jahre anbahnen, und solche, die plötzlich wieder aufpoppen, obwohl man dachte, sie seien längst entschieden. Der Streit um WhatsApp und Meta gehört eindeutig zur ersten Kategorie. Ein Dauerbrenner, der bereits 2016 begann – und jetzt in Berlin eine bemerkenswerte Wendung genommen hat.

Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass WhatsApp bestimmte personenbezogene Daten nicht mehr an Meta weitergeben darf. Ein Satz, der eher unspektakulär klingt, aber sehr viele Konsequenzen nach sich zieht. Schon die Anzahl von Usern, deren Daten betroffen sind, ist gigantisch, vor allem auch von denen, die WhatsApp überhaupt nicht regelmäßig nutzen, aber dennoch mit personenbezogenen Daten im Messenger-Dienst von Meta „enthalten“ sind. Ein Phänomen, das im Zuge der Digitalisierung immer häufiger zu beanstanden ist: Auch wenn User Dienste nicht aktiv nutzen, können ihre Daten dort gespeichert und verwendet werden.

Theoretische Einwilligung genügt den Richtern nicht

Immer wieder hatte sich WhatsApp während der juristischen Auseinandersetzung darauf berufen, dass Nutzerinnen und Nutzer ja „eingewilligt“ hätten. Das werteten die Richter komplett anders. Nach ihrer Ansicht sind die von Meta genannten Einwilligungen weder freiwillig noch wurden die User ausreichend über die Art der Speicherung und Nutzung informiert, was sie nach Ansicht des Gerichts unwirksam macht. Einmal mehr zeigt sich: Wenn ein Dienst sagt „Stimme zu oder nutze uns nicht“, dann ist das keine echte Wahl. Es ist vielmehr ein Ultimatum, für das es keine Rechtsgrundlage gibt.

Die stille Datenweitergabe muss unterbunden werden

Besonders brisant ist der Umgang mit Kontaktdaten. WhatsApp gleicht beim Installieren das Adressbuch ab – und übermittelt dabei auch Telefonnummern von Menschen, die nie zugestimmt haben. Das Gericht stellt eindeutig fest, dass diese Daten nicht verarbeitet und schon gar nicht an Meta weitergegeben werden dürfen. Damit schützt das Urteil erstmals ausdrücklich die Rechte von Personen, die nie Teil des Systems sein wollten. Ein seltener Moment, in dem Datenschutz nicht nur die schützt, die zustimmen, sondern auch jene, die sich bewusst entziehen.

Ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen

Der Fall löst nicht nur juristische Konsequenzen aus, sondern schärft das Bewusstsein vieler „Dienste-Nutzer“. Denn unzählige Plattformen versuchen permanent, auch in Grauzonen personenbezogene Daten zu sammeln und diese effektiv im eigenen System oder auch darüber hinaus zu verteilen. In den meisten Fällen geschieht dies für eine kommerzielle Nutzung. Diese Praxis ist vor allem jungen Nutzern der vielfältigen Dienste als selbstverständliches Übel kaum mehr bewusst und stellt dennoch einen offenen Rechtsbruch dar. Die Entscheidung aus Berlin sendet ein klares Signal:

  • Datenverknüpfung ist kein Selbstbedienungsladen.
  • Einwilligungen müssen echt sein – nicht erzwungen.
  • Nicht Nutzer dürfen nicht als Datenquellen missbraucht werden.

Was ändert sich bald für WA-Nutzerinnen und -Nutzer?

Kurzfristig wird sich am System WhatsApp vermutlich wenig ändern. Der beliebte Messengerdienst funktioniert weiter, Chats laufen weiter, niemand verliert seinen Account. Aber im Hintergrund muss Meta aufgrund des Urteils seine Datenströme neu sortieren. Und das dürfte komplizierter werden, als es klingt. Mittelfristig könnten neue Nutzungsbedingungen kommen. Vielleicht transparenter, vielleicht vorsichtiger formuliert. Langfristig aber ist klar: Ein Ende der Zeit der grenzenlosen Datenfusion ist richterlich eingeläutet.

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