Datenschutzwissen

Zwei Jahre nach Schrems II: US-Vorstoß für neues transatlantisches Datenschutzabkommen

2020 befand der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der US-amerikanische Datenschutz nicht den EU-Standards genüge. Insbesondere die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“, an die Überwachungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden in den USA über persönliche Daten aus dem Ausland geknüpft sind, wurde mit einem wegweisenden Urteil gekippt.

Es geht auf eine Initiative des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems zurück und wird häufig nach diesem Schrems-II-Urteil genannt. Zwei Jahre sind seitdem vergangen – eine Zeit mangelnder Rechtssicherheit beim transatlantischen Datentransfer mit vielen lähmenden Verboten und Einschränkungen. Nun machen die Amerikaner einen Schritt auf die EU zu.

Erlass des US-Präsidenten

Vorausgegangen waren Warnungen, dass bei fortgesetzter Rechtsunsicherheit unter anderem die Social-Media-Netzwerke Facebook und Instagram ihren Betrieb in Europa einstellen müssten. Eine Nachfolgeregelung für „Privacy Shield“ wird aber auch beidseits des Atlantiks von der Politik gewünscht. Mit einem kürzlich ergangenen Erlass für einen neuen Rechtsrahmen will US-Präsident Joe Biden die Datenübermittlung von Europa in die USA jetzt auf ein neues Fundament stellen. Er sieht strengere Bestimmungen für den Zugriff von US-Diensten auf Daten von EU-Bürgern vor. Für diese ist die Möglichkeit einer Beschwerde vorgesehen.

Neuer Beschwerde-Mechanismus

In einem zweistufigen Verfahren sollen künftig Beschwerden von Europäern über Datenmissbrauch oder mangelnde Datensicherheit zuerst im Büro des US-Geheimdienstdirektors einer Prüfung unterzogen werden. Anschließend prüft ein Gericht, das sich aus Datenschutzexperten ohne Regierungsamt zusammensetzt, dessen Entscheidungen. Wie auch immer das Ergebnis sein wird – es hat sich nun an dem Grundsatz zu orientieren, dass ein geheimdienstlicher Datenzugriff ausschließlich „zur Verfolgung definierter nationaler Schutzziele“ erfolgen darf. Damit sollen die maßgeblichen Gründe entkräftet werden, die den EuGH zur Ablehnung des alten Rechtsrahmens veranlassten.

Neuregelung in sechs Monaten erwartet

Sowohl bei US-Spitzenbeamten als auch in der EU-Kommission ist man optimistisch gestimmt. Der Präsidentenerlass kann im weiteren Verfahren in der EU als Grundlage für einen Angemessenheitsbeschluss dienen, in dem für die Datenschutzstandards beider Partner ein gleiches Niveau festgestellt wird. Bis es dazu kommt, könnte etwa ein halbes Jahr vergehen, in dem das Europaparlament, der Europäische Datenschutzausschuss und auch die EU-Staaten involviert sein werden. Beamte der EU haben hervorgehoben, dass der Vorstoß des Präsidenten mit europäischer Beteiligung erfolgte, momentan aber noch „nicht das Ende des Verfahrens“ sei. Die Schlüsselfigur Schrems gibt sich indes weiter kritisch und betont, dass der Biden-Erlass kein Gesetz sei. Unternehmer auf beiden Kontinenten werden den neuerlichen Anlauf zu rechtssicheren Datenschutz-Verhältnissen mehrheitlich begrüßt haben.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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