Datenschutzwissen

Berliner Freibäder: Punktuelle Videoüberwachung und Ausweiskontrollen nach gewaltsamen Ausschreitungen zulässig

Berichte über sexuelle Übergriffe und Schlägereien in Freibädern gehen jeden Sommer durch die Medien. Besonders betroffen sind auch die Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB). Die Betreiber gingen mit punktueller Videoüberwachung und Ausweiskontrollen gegen diese Missstände vor. Eine Intervention der Berliner Datenschutzbeauftragten wurde nun vom Berliner Verwaltungsgericht (VG Berlin) aufgehoben: eine Schlappe für den rigorosen Datenschutz.

Reaktion auf Gewalttaten

Die BBB sind mit 29 Sommerbädern der größte kommunale Bäderbetrieb Europas. 2023 sollen sich laut Medienveröffentlichungen regelrechte „Gewaltexzesse“ in mehreren dieser Freibäder in der Bundeshauptstadt abgespielt haben. Unter anderem sind Badegäste und Personal körperlich angegriffen worden. Drei Bäder der BBB mussten im Zuge dieser Attacken sogar geräumt werden. Daraufhin entwickelten die Betreiber ein Sicherheitskonzept, das neben personalisierten Online-Tickets, mobilen Polizeiwachen und Mitarbeiter-Deeskalationstrainings auch Ausweiskontrollen für Badegäste ab 14 Jahren und Videoüberwachung an den Eingängen vorsieht.

Datenschutz-Verwarnung und Klage

Meike Kamp, die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte, sah in den getroffenen Maßnahmen indes einen möglichen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sie seien unverhältnismäßig. Auch sei nicht klar, wie die angesetzten Kontrollen für mehr Sicherheit sorgen sollten. Nach Abschluss einer dahingehenden Prüfung sprach die Datenschutzbeauftragte daher eine Verwarnung gegenüber den BBB aus. Diese klagten, der Fall kam vor das Berliner Verwaltungsgericht. Dessen 42. Kammer hat nun am 6. Mai 2026 der Klage stattgegeben.

Schutz fällt mehr ins Gewicht

Das Urteil wurde von den Richtern damit begründet, dass die Bäder-Betriebe

„angesichts der dokumentierten Sicherheitsvorfälle (…) zu der berechtigten Einschätzung gelangt (sind), mit den Ausweiskontrollen und der Videoüberwachung das aggressive Verhalten in den Sommerbädern maßgeblich zurückdrängen zu können. Die Evaluierung des Maßnahmenpakets insgesamt habe für 2024 eine deutlich entspannte Sicherheitslage dokumentiert, wobei es unschädlich sei, dass die Wirksamkeit der jeweiligen Einzelmaßnahme nicht konkret zu beziffern sei. Der durch die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung erzeugte Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit sei höher zu gewichten als der niedrigschwellige Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“

Außerdem wurde berücksichtigt, dass die Videoüberwachung ohne Live-Beobachtung stattfindet und die Speicherzeit 72 Stunden beträgt, was für Sicherheitszwecke als angemessen gelten kann. Zudem wird die Ausweiskontrolle nicht dokumentiert.

Zahl der Straftaten seitdem gesunken

Die Kontrollmaßnahmen zeigen, anders als nach Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten erwartet, eine deutliche Wirkung: Kam es 2023 in den Bädern der BBB noch zu 88 strafrechtlich relevanten Vorfällen, so waren es in diesen vier mittlerweile kameraüberwachten Bädern 2024 nur noch 66. Auch dies ist eine noch hohe Zahl an strafrechtlich relevanten Vorfällen, bedeutet aber zumindest eine messbare Verbesserung der Sicherheit für Badegäste und Personal. Quelle: Urteil der 42. Kammer vom 6. Mai 2026 (VG 42 K 73/25)

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