Verordnung zur Reduzierung von Cookie-Bannern kommt
Nur wenige Tage vor dem Bruch der Ampelkoalition hat der Bundestag einer vom Ministerium für Digitales und Verkehr vorgelegten Verordnung zugestimmt, die in Zukunft eine Alternative zu den von vielen als lästig empfunden Cookie-Bannern bieten soll. Deren Trackingfähigkeiten werden nicht nur von Datenschützern als ausuferndes Problem empfunden.
Wissing will digitale Selbstbestimmung stärken
Grundlage der neuen Cookie-Banner-Verordnung ist § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Bundesminister Volker Wissing spricht von einer Reform der Banner-Einwilligung, die die Cookie-Flut im Internet drastisch drosseln soll: „Wir schaffen den Rechtsrahmen für ein alternatives Einwilligungsverfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. Dadurch reduzieren wir die Anzahl der notwendigen Klicks und geben den Nutzerinnen und Nutzern einen besseren Überblick und mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen. So stärken wir den Datenschutz und die digitale Selbstbestimmung.“
Entscheidung über Cookies dauerhaft hinterlegt
Künftig sollen Anbieter von digitalen Diensten die erteilten oder nicht erteilten Einwilligungen der Nutzer verwalten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es indes nicht. Usern soll ermöglicht werden, ihre Entscheidung über ein Cookie nur einmal zu treffen und sie nicht wie bisher beim Aufrufen einer Webseite ständig wiederholen zu müssen.
Die Dienste selbst profitieren von dieser Neuregelung, indem sie ein rechtssicheres Verfahren erhalten, das Usern nutzerfreundlich präsentiert werden kann – will heißen: ohne störende Banner. Die auf diese Weise dauerhaft erteilte Zustimmung wird als positiv für die Anwender herausgestellt. Die hinterlegten Bestätigungen sollen sich jederzeit überprüfen lassen.
Keine Verpflichtung – keine Opt-out-Speicherung
Dem Bundesbeauftragten für Datenschutz obliegt die Anerkennung dieser neuen Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Dieser Ansatz ist EU-weit bislang neu und einzigartig. Erstmals würde ein gesetzlicher Rahmen die Cookie-Banner eindämmen, wie das verantwortliche Bundesministerium überzeugt mitteilt.
Ob die Verordnung Erfolg hat, wird nun davon abhängen, inwiefern die erforderlichen Anbieter zur Verfügung stehen und die Nutzer dies aufnehmen. Kritiker bemängeln das Fehlen von pauschalen Voreinstellungen für Cookies, weshalb für jede aufgerufene Webseite auch beim einmaligen Verfahren separat entschieden werden muss. Werden Cookies abgelehnt, dürfen Internet-Anbieter beim erneuten Aufrufen der Seite weiterhin Banner auf den Schirm bringen. Denn nur die Opt-in-Wahl bleibt dauerhaft im System. Ebenfalls unklar ist, ob bei diesem freiwilligen Verfahren überhaupt ein Anreiz besteht, die nötigen digitalen Dienste aufzubauen und gebührenpflichtig anerkennen zu lassen. Aus Sicht der Internetnutzer könnte die Umsetzung der neuen Verordnung also durchaus nach dem Prinzip „viel Lärm um nichts“ ablaufen.

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