Datenschutzwissen

Schweiz und die Smart Doorbells: Wenn die Türklingel zum Nachbarn schaut

Es gibt Technologien, die sich so selbstverständlich in unseren Alltag schleichen, dass wir kaum bemerken, wie viel Macht sie besitzen. Video Türklingeln gehören dazu, wie eine aktuelle Datenschutz-Diskussion in der Schweiz eindrucksvoll demonstriert.

Sie sind praktisch, modern, vernetzt – und in der Schweiz inzwischen ein datenschutzrechtliches Reizthema: Smart Doorbells tragen zu Sicherheit bei, weil Bewohner einer Immobilie durch sie sehen können, wer da vor der Tür steht, wenn es klingelt. Insofern ist dies eigentlich noch kein juristischer Stolperstein, stellt er doch lediglich die technisch smarte Variante eines „Türspions“ dar, wie er über Jahrzehnte üblicherweise in Haustüren eingebaut wurde. Problematisch wird die Haustürüberwachung erst dann, wenn die Kamera ständig filmt, dann das stellt durchaus ein datenschutzrechtliches Problem dar.

Nachbarn werden zu Agenten

Mehrere kantonale Datenschutzbehörden warnen aktuell vor dem smarten Trend, der sich wie ein digitaler Nachbarschaftskrimi liest. Geräte, die permanent filmen, überwachen häufig mehr, als nur den unmittelbaren Bereich vor der Haustür. Darüber hinaus speichern sie die Videoinhalte meist in der Cloud inklusive Datenübertragung in die USA. Und sie erfassen nicht nur den eigenen Eingangsbereich, sondern häufig auch den Gehweg, die Straße, den Garten des Nachbarn. Was in Deutschland schon heikel wäre, ist in der Schweiz besonders brisant: Dort ist das Filmen des öffentlichen Raums ohne Bewilligung generell nicht zulässig.

Die Behörden berichten von Fällen, die fast schon filmreif sind. Eine Türklingel, die den Briefkasten des Nachbarn überwacht. Eine andere, die den gesamten Hauszugang der gegenüberliegenden Wohnung erfasst. Nachbarn, die einander anzeigen, weil sie sich beobachtet fühlen. Und Geräte, die technisch so konzipiert sind, dass sie sich kaum datenschutzkonform konfigurieren lassen. Sowohl Artikel im „Blick“, als auch im „Tagesanzeiger“ berichten von Nachbarn, die juristisch aufeinander losgehen, um dem permanenten Eingriff in die Privatsphäre zu beenden.

Paketzustellung als Kurzfilm

Das Spannende daran ist nicht allein die Bandbreite der technischen Möglichkeiten, sondern die soziale Dynamik, die in der Schweiz dadurch entstanden ist. Video Türklingeln schaffen eine neue Form der Mikroüberwachung. Sie verwandeln alltägliche Bewegungen – Paketannahme, Spaziergänge, kurze Besuche – in potenzielle Datenaufzeichnungen. Und sie verschieben die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Raum, ohne dass die Betroffenen es merken oder darüber informiert werden.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) reagiert mit einer Checkliste zum „datenschutzkonformen Betrieb privater Videoüberwachungsanlagen“ auf das aktuelle Trendthema:

  • Aufnahmebereich beschränken:
    Kameras dürfen ausschließlich das eigene Grundstück erfassen – weder Nachbarflächen noch öffentlichen Raum.
  • Rechtfertigung sicherstellen:
    Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn ein überwiegendes privates Interesse besteht (z.B. Schutz von Personen oder Eigentum).
  • Verhältnismäßigkeit wahren:
    Nur notwendige Daten erheben und Aufnahmen in der Regel maximal 24 Stunden speichern; mildere Sicherheitsmaßnahmen haben Vorrang.
  • Transparenz gewährleisten:
    Betroffene müssen vor Betreten des Aufnahmebereichs klar erkennbar informiert werden.
  • Zugriff streng begrenzen:
    Nur berechtigte Personen dürfen Live- oder gespeicherte Bilder einsehen; öffentlich sichtbare Monitore sind unzulässig.
  • Live-Überwachung vs. Ereignisauswertung unterscheiden:
    Ohne konkreten Anlass dürfen gespeicherte Bilder nicht eingesehen werden und müssen zeitnah gelöscht werden.
  • Veröffentlichung nur mit Einwilligung:
    Aufnahmen dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen publiziert werden; straf relevantes Material gehört zur Strafverfolgung, nicht ins Internet.

Fazit: Sicherheitsbedürfnisse stechen weder in der Schweiz noch in Deutschland geltendes Datenschutzrecht aus.

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