Datenschutz im Betrieb

Pflegeroboter: Welche datenschutzrechtlichen Fragen bringt die Hilfe von KI in der Pflege mit sich?

KI in der Pflege wird immer mehr Realität als reine Utopie. Viele Experten sind sich inzwischen einig in dem Punkt, dass Pflegeroboter der einzige Ausweg sind, um den enormen Bedarf an Pflegekräften langfristig decken zu können.

Allerdings heißt Pflege grundsätzlich Umgang mit hochsensiblen, personenbezogenen Daten. Grund genug, diesen Aspekt frühzeitig zu berücksichtigen, bevor die KI-Pflegetrupps zum Dienst antreten.

Trotz zahlreicher politischer Versprechungen und zaghaften Bemühungen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, sind die Zahlen nach wie vor erschreckend: Laut Bundesgesundheitsministerium fehlen langfristig 25.000 bis 30.000 Pflegekräfte in Deutschland. Entsprechend groß sind die Erwartungen an die KI-Pflegekonzepte, die bereits in etlichen Pilotphasen weltweit angelaufen sind. Grundsätzlich sehen Pflegeexperten in den Pflegerobotern hauptsächlich eine Unterstützung des menschlichen Pflegepersonals. So ist es derzeit vorstellbar, dass Die Roboter „Hilfsdienste“ leisten, etwa die Zustellung von Essen und Getränken, die Verabreichung von Medikamenten sowie Unterstützung bei der Hygiene. So gibt es bereits Roboter, die Pflegebedürftige umbetten, aus dem Bett heben und ihnen sogar beim An- beziehungsweise Auskleiden assistieren.

Psychotherapie vom Robo-Therapeuten? Aus Datenschutz-Sicht ein ernstes Problem

Andere Ansätze gehen deutlich weiter. Hier sind Roboter sogar für therapeutische Anwendungen im Gespräch, etwa, um Patienten Trost zu spenden, Mut zuzusprechen oder als Gesprächspartner oder Zuhörer das überlastete Pflegepersonal zu ersetzen. Solche Konzepte setzen Roboter voraus, die lernfähig sind, also über den Zeitraum der Pflege ein enormes Wissen über den zu behandelnden Patienten ansammeln. Genau hier fängt die Sache für Datenschützer an, bedenklich zu werden. Denn auch die Pflegeroboter kommen in der Regel von Herstellerfirmen, die Daten sammeln, um ihre Produkte zu verbessern. Genau hier liegt der Knackpunkt. Denn Gesundheitsdaten gehören in der DSGVO „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ an (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), die auch einen besonderen Schutz erfordern. Es müsste also seitens der Pflegeinstitution festgelegt werden, wie, wo, wie lange und zu welchem Zweck diese personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden. Überdies bedarf es beim Umgang mit solch besonders schutzwürdigen Daten der Zustimmung des Patienten. Was angesichts zahlreicher Erkrankungen, vor allem im Bereich Altenpflege, die die Selbstbestimmung der Betroffenen einschränken, per se zum Problem wird.

Grundproblem: Pflegeroboter sind Datensauger

Welcher Ansatz auch immer von einer Pflegeeinrichtung verfolgt wird: Leistungsfähige Roboter sind immer Datensammler, ausgestattet mit Sensoren, Kameras und Mikrofonen, deren Daten sie in einem Netzwerk teilen, sichern und verarbeiten. Noch steht eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Pflege-KI in den Sternen. Aber Datenschützer raten bereits jetzt dazu, den rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen, bevor aus den Pilotprojekten echte Pflegekonzepte werden. Denn – so die düsteren Erkenntnisse einer Schweizer Forschergruppe: Gesundheitsdaten, wie sie beispielsweise ein Pflegeroboter in großem Stil sammeln würde, haben einen immensen Wert auf dem „grauen Datenmarkt“: Derzeit hat die Gesundheitsakte eines Menschen etwa das Zehnfache des Werts, zu dem seine privaten Kontoinformationen gehandelt würden. Schon das ist Grund genug, KI-Konzepte vor der Einführung auch aus Sicht des Datenschutzes zu entwickeln.

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