Datenschutzwissen

Datenschutzorganisation Noyb legt Beschwerde gegen SCHUFA ein

Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das umgangssprachlich seinen Namen trägt, ist der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems eine mediale Größe. Nun hat die von ihm geleitete Datenschutzorganisation Noyb wieder zugeschlagen. Sie legt sich mit der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA an, gegen die sie nun wegen des Vorenthaltens von Daten gegenüber Selbstauskunftsuchenden rechtliche Schritte eingeleitet hat.

Noyb will vor allem Wohnungssuchende schützen

„SCHUFA verdient Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation“, steht in markigen Worten auf der Noyb-Webseite. Darunter teilt die Organisation mit, dass Noyb gegen die SCHUFA Beschwerde bei der zuständigen hessischen Datenschutzbehörde eingereicht hat. Begründung:

„Das Unternehmen dürfte Millionen damit verdienen, Menschen in Deutschland ihre eigenen Daten zu verkaufen. Mithilfe manipulativer Designs werden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gehindert – obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten. Das Unternehmen scheint sich damit primär an Wohnungssuchenden bereichern zu wollen. Diese müssen in Deutschland häufig einen Nachweis der eigenen Bonität vorlegen, um einen Mietvertrag abschließen zu können.“

Ärger um Varianten der Bonitätsauskunft

Das genannte Vorenthalten von persönlichen Daten wertet Noyb als Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO. Die DSGVO-konforme kostenlose „Datenkopie“ der SCHUFA enthalte lediglich einen Basisscore – demgegenüber werden aber bei der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft der SCHUFA sechs sogenannte Branchenscores vorgelegt. Noyb moniert, dass damit in der einfachen Variante keine umfassende Datenkopie – wie in Artikel 15 der DSGVO gefordert – vorliegt.

Schwerer Zugang zur kostenlosen Bonitätsprüfung

Weiterhin führt Noyb in seiner Beschwerde an, dass die SCHUFA sich bei einer Gratis-Selbstauskunft deutlich mehr Zeit lasse als bei einer kostenpflichtigen Anfrage. Diese sei online auch schwerer zu finden, was insbesondere Wohnungssuchende benachteilige. Dabei müssten gemäß DSGVO Unternehmen Auskunftssuchende dabei unterstützen, ihre Daten kostenlos zu erhalten. Die kostenpflichtige Auskunft hingegen werde offensiv beworben und als Wettbewerbsvorteil dargestellt. Noyb sieht darin ein von der Schufa beabsichtigtes manipulatives Design und die Verletzung der Kostenfreiheit.

„Datenkopie“ der SCHUFA als Mogelpackung

Die Datenschutzaktivisten unterstellen der SCHUFA damit ein absichtliches Zurückhalten von Daten, um die Bezahlvariante zu promoten. Dabei bediene sie sich der Manipulation. So zitiert Noyb einen Datenschutzjuristen, der darauf hinweist, dass die SCHUFA rechtswidrig behaupte, nur ihre kostenpflichtige Bonitätsauskunft könne Dritten vorgelegt werden – also beispielsweise Vermietern. Hingegen habe der EuGH mehrmals dargelegt, dass eine kostenlose Auskunft nicht weniger wert sei. Die von der SCHUFA für diese gewählte Bezeichnung „Datenkopie“ aber sei nicht nur bewusst abwertend gemeint, sondern enthalte bei der Herausgabe nicht wie von der DSGVO geregelt alle persönlichen Daten, die von der Schufa zur Ermittlung einer Bonitätsauskunft genutzt werden. Man darf gespannt sein, wie sich dieser Fall weiterentwickelt. Denn der SCHUFA droht auch Ungemach von anderer Seite. Lesen Sie hierzu bitte auch unseren Beitrag zur geplanten Reform des Bundesdatenschutzgesetzes, das die Bonitätskriterien von Auskunfteien aus Verbraucherschutzgründen einschränken soll.

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