Datensicherheit im Internet

Musikstreaming und Datenschutz: Lieblings-Playlist gegen Datenfreigabe

Streamingdienste haben Hochkonjunktur und überzeugen ihre User mit individuell zusammengestellten Playlists, die sich ganz eng am eigenen Musikgeschmack orientieren. Allerdings gilt auch für Spotify und Co., dass die Anbieter das nicht aus musikalischer Leidenschaft tun, sondern um Daten zu vermarkten.

Streamingdienste sind allgegenwärtig. Ob Apple Music, Spotify oder Napster, sie verwöhnen ihre Abonnenten mit Millionen verfügbarer Titel und stellen ihren Nutzern basierend auf deren Playlists immer wieder neue Vorschlagslisten zur Verfügung, die selbst bestinformierte Musikfans oft ins Staunen versetzen. Geradezu magisch mutet es an, wie gut der Dienst den eigenen Musikgeschmack kennt und wie zielgenau er Titel und Interpreten identifiziert, die genau diesen Geschmack treffen. Aber dieser Komfort hat natürlich seinen Preis.

Branchenexperten sind zur Erkenntnis gekommen, dass die Dienste durch die alleinige Vereinnahmung der Abogebühren kaum überlebensfähig wären. Denn die legalen Streamingdienste müssen hohe Beträge in Lizenzgebühren investieren, um up-to-date zu sein und den Wünschen ihrer User zu entsprechen. Daher ist ihr eigentliches Geschäftsmodell der Datenverkauf. Denn – da unterscheiden sich die Platzhirsche der Streaming-Anbieter kaum voneinander – die Nutzer müssen beim Abo-Abschluss weitgehender Datennutzung durch die Anbieter zustimmen.

Hinzu kommt der gravierende Nachteil des Streaming-Musikgenusses, dass die Titel in der Regel ja nur „geliehen“ sind. Der User erwirbt kein Eigentum am Datensatz, darf das MP3 also außerhalb des Dienstes weder speichern noch kopieren oder auf eine andere Art und Weise nutzen, wie wir es vom herkömmlichen Musikerwerb via CD oder Langspielplatte kennen.

Was geschieht mit unseren Daten bei den Streamingdiensten?

Am Beispiel Spotify lässt sich aufzeigen, wie das Geschäftsmodell der Musik-Streamingdienste funktioniert. Etwa die Hälfte aller Nutzer, das sind laut Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung 54 Prozent von weltweit 190 Millionen Usern, nutzen den kostenlosen Spotify-Service. Der gestattet dem schwedischen Unternehmen, dem User regelmäßig personalisierte Werbung einzuspielen. Die basiert natürlich exakt auf den Daten, die der Nutzer Spotify grundsätzlich überlässt.

Das sind neben den persönlichen Angaben wie Name, Wohnort, Geschlecht und Alter auch sensiblere technische Daten, wie etwa Browsertyp, IP-Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, die Anzahl und Art der Geräte mit Zugriff, Daten aus Cookies, Daten von Bewegungssensoren, Datum und Uhrzeit von Abfragen und Suchen, um nur einige der wichtigsten zu nennen. Es ist für die werbetreibenden Unternehmen also ein Kinderspiel, aufgrund eines so tiefgehenden Profils die passende Werbung einzuspielen.

Daher lohnt es sich durchaus, sich für den Spotify-Bezahldienst zu entscheiden. Ab knapp 10 Euro im Monat stehen die 40 Millionen Titel dann völlig werbefrei zur Verfügung, und der Musikgenuss der geliehenen Titel erfolgt gänzlich ungestört.

Allerdings werden die oben genannten Daten von den bezahlenden Kunden ebenso erhoben wie die der Gratis-Surfer. Das hat zwar keine direkte Konsequenz in Spotify selbst, aber spätestens dann, wenn Spotify in Kombination mit anderen Social-Media-Plattformen genutzt wird. Ob Facebook, Google oder Instagram: Die Zusammenarbeit mit Spotify ermöglicht es den Branchenriesen, ihre eigenen User-Profile durch die Anreicherung mit den Spotify-Daten erheblich zu schärfen. Denn: Musik ist ein sehr emotionales Hobby und verrät eine Menge über die aktuelle Stimmung, in der sich der User gerade befindet.

Für die individualisierte Werbung auf anderen Kanälen sind die Informationen zum gefühlsmäßigen Befinden von Nutzern bares Geld wert. So wird ein Musikfreund, der sich gerade Urlaubsplaylists zusammenstellt (und sie vermutlich entsprechend benennt), garantiert mit Angeboten überhäuft, die mit dem bevorstehenden Urlaub korrelieren. Erstellt sich der Spotifyer eine Playlist mit dynamischen Titeln für die nächste Joggingrunde, so wird dies natürlich die Händler von Sportbekleidung fröhlich stimmen.

Fazit: Für Musik-Streamingdienste gelten dieselben Grundregeln wie bei allen interaktiven Plattformen. Einerseits bieten die Algorithmen einen enormen Komfort, im Falle von Musikstreaming eben den der verblüffenden Vorschlagslisten. Aber auch hierbei zahlt der Nutzer neben der Abogebühr mit wertvollen Daten, die unverschlüsselt bei der werbetreibenden Industrie landen. Die Musikvorlieben sind dabei besonders aussagekräftig, weil sie ein deutliches Bild der aktuellen Gefühlslage zeichnen. Auf jeden Fall lohnt es sich, vor dem gestreamten Musikgenuss die Sicherheitseinstellungen möglichst penibel vorzunehmen.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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