Meta trainiert KI mit persönlichen Daten – Datenschützer schlagen Alarm
In einer Pressemeldung äußerte sich der oberste Datenschützer Hamburgs zu den KI-Plänen des Meta-Konzerns. Geplant ist ein Training der metaeigenen KI-Lösung durch alle Inhalte, die User künftig auf Facebook und Instagram, den Messengerdiensten des Unternehmens, veröffentlichen. Das ist laut Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (HmbBfDI) ein direkter Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht.
Die konkreten Pläne werden Ende Juni Realität
Als einer der Top-Player der digitalen Welt will Meta natürlich auch bei der rasanten KI-Entwicklung vorne mitmischen. So will der Konzern ab dem 26. Juni dieses Jahres damit beginnen, die privaten Inhalte von Millionen europäischer User zu Trainingszwecken zu nutzen. Die KI trainiert mit so gut wie allem, was als Content generiert wird, also Textbeiträge, Bilder und Filme, Bildkommentare und alle übrigen Kommentare auf Posts. Nur private Chats, die nicht öffentlich einsehbar sind, werden voraussichtlich nicht in die Trainingspläne integriert.
Daher weist die oberste Datenschutzbehörde Hamburgs schon heute darauf hin, dass diese Praxis aus Datenschutzsicht illegal ist. Die DSGVO sieht beispielsweise eindeutig vor, dass User darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, sollten personenbezogene Daten erfasst, genutzt und gespeichert werden. Eine Datennutzung ist nur dann rechtens, wenn Betroffene dem Anliegen aktiv zustimmen und ihre Einwilligung erteilen. Ein Prozedere, das laut jetzigem Wissensstand seitens Meta nicht geplant ist. Meta argumentiert, es bestünde ein berechtigtes Interesse an der Datennutzung, was die Hamburger Datenschutzbehörde so nicht als gegeben ansieht.
User, die nicht damit einverstanden sind, dass ihre Daten in oben beschriebener Art und Weise genutzt werden, müssen selbst aktiv werden, indem sie gegenüber Meta diesem Prozedere aktiv widersprechen. Es kommt also ein sogenanntes „Opt-out“-Verfahren zum Einsatz. Das HmbBfDI kritisiert dieses Vorgehen als rechtlich fragwürdig und verweist auf Entscheidungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), die klar betonen, dass Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit haben müssen, bevor ihre Daten in großem Stil verarbeitet werden dürfen.
Wie kann der Einspruch eingereicht werden?
Wer seinen Widerspruch geltend machen möchte, findet bereits heute entsprechende Formulare auf den Seiten von Facebook und Instagram. Allerdings weisen die Hamburger Datenschützer darauf hin, dass in beiden Fällen die Formulare offensichtlich so gestaltet worden sind, dass User erhebliche Mühen auf sich nehmen müssen, um ihren Wunsch umzusetzen. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihren Seiten zu diesem Thema eine Anleitung für die Widerspruchseinreichung.
HmBfDI sieht sowohl Meta wie auch die Politik in der Pflicht
Das HmbBfDI forderte Meta bereits dazu auf, Transparenz zu schaffen, eine echte Einwilligungslösung anzubieten und die Rechte der europäischen Nutzer ernst zu nehmen. Gleichzeitig appelliert der Datenschützer an den europäischen Gesetzgeber, klare Vorgaben für KI-Trainingsmethoden zu schaffen, die den Grundrechten der Menschen gerecht werden.
Fazit: Durch den Trainingsbedarf von KI werden künftig immer häufiger personenbezogene Daten als originäre Quellen für Lerninhalte genutzt werden. Die Aktivitäten von Meta sind dabei nur ein Beispiel dafür, wie Tech-Konzerne den Datenschutz umgehen, um ihre Systeme durch „Lernen“ leistungsfähiger zu machen, ohne für die dazu genutzten Inhalte in irgendeiner Form zu bezahlen. Es empfiehlt sich für mündige Internet-Nutzer, sich intensiv mit Widerspruchsmöglichkeiten zu beschäftigen.

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