Ein Signal für die Tech-Konzerne: Meta darf gegen EDSA-Bußgeldbeschluss klagen
Es kommt selten vor, dass hochkarätige Datenschutzsünder mit Erfolgen vor Gericht an die Öffentlichkeit treten können. Nun aber hat der zu Meta gehörende Messengerdienst WhatsApp einen wichtigen Punkt im Kampf gegen ein drohendes Bußgeld vor dem Europäischen Gerichtshof gemacht (EuGH). Dessen Entscheidung erlaubt Unternehmen, künftig direkt gegen Beschlüsse des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) klagen zu dürfen – ein Urteil, das Folgen haben wird.
Die Vorgeschichte: Wenn das verhängte Bußgeld zu niedrig ist
2018 stellte die irische Datenschutzkommission (DPC) bei WhatsApp Verstöße gegen die in der DSGVO gebotene Transparenz und gegenüber Informationspflichten fest. Als die für ihre Laxheit bekannte DPC ein moderates Bußgeld von höchstens 50 Millionen Euro verhängen wollte und sich damit den Unmut anderer EU-Landesdatenschutzbehörden zuzog, griff 2021 die EDSA ein. Mit einem Beschluss erzwang das Kontrollgremium von der DPC die Verhängung eines Rekordbußgelds von 225 Millionen Euro.
Das EuG urteilt: EDSA-Eingriff nicht maßgeblich
Die Meta-Tochter WhatsApp reagierte und erweitere die Informationen der Nutzungsregeln. Parallel wurde Klage gegen die Entscheidung der DPC erhoben, aber auch eine Nichtigkeitsklage gegen die EDSA-Vorgabe. 2022 wurde letztere vom Gericht der Europäischen Union (EuG) als unzulässig abgewiesen. In dieser erstinstanzliche Entscheidung wurde der Beschluss der EDSA lediglich als Zwischenschritt gewertet, in dem keine direkten Auswirkungen auf WhatsApp zu sehen sind. Nur der letztendliche Bußgeldbescheid der irischen Behörde könne vor einem nationalen Gericht angefochten werden.
Der EuGH ist anderer Auffassung: Beschluss ist anfechtbar
In seinem Urteil vom 10. Februar 2026 in der Rechtssache C-97/23 P hob nun das höchste Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der EuGH sieht den fraglichen Beschluss in der Tat als anfechtbar an. Die Begründung: Die EDSA hat damit als Einrichtung der EU eine Handlung ausgeübt, die eine Rechtswirkung gegenüber WhatsApp erzielen sollte. WhatsApp sei von dieser Maßnahme unmittelbar betroffen. Dieses für viele überraschende Urteil ist für die nationalen Datenschutzbehörden der EU verbindlich.
Die Tragweite: Weitere Klagen werden folgen
Die Entscheidung in diesem Fall wurde vom EuGH wieder an die niedere Instanz zurückverwiesen. Der EuG muss jetzt auf inhaltlicher Ebene untersuchen, ob der Messengerservice gegen das Transparenzverbot verstoßen hat. Auch die Rechtmäßigkeit der Bußgeldhöhe wird zu klären sein. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung ist noch offen. Was sich aber heute schon ablesen lässt: Meta hat die bislang einheitliche Phalanx des europäischen Datenschutzes mit juristischen Mitteln aufgebrochen. Im Streit um Auflagen und Bußgelder hat das Zuckerberg-Imperium einen kleinen, aber nicht zu unterschätzenden Durchbruch erzielt. Weitere von gigantischen Strafzahlungen bedrohte US-Technologiekonzerne werden jetzt den gleichen Weg gehen.
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