Datenschutzwissen

Hamburger Initiative: Gesetzentwurf zur Reform der Datenschutzaufsicht soll eingebracht werden

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 beschlossen, einen von Hamburg eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der Datenschutzaufsicht beim Bundestag einzubringen. Kernstück ist ein Einer-für-alle-Prinzip: Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern sollen künftig nur noch mit einer einzigen Datenschutzbehörde zusammenarbeiten müssen. Ob und in welcher Fassung die Änderungen in Kraft treten, entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.

Datenschutzkonferenz mit mehr Befugnissen

Auf Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg hat der Bundesrat beschlossen, beim Bundestag einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reformiert. Im Mittelpunkt stehen eine Vereinfachung datenschutzrechtlicher Verfahren und eine Neugliederung der Datenschutzaufsicht beziehungsweise ihrer Zuständigkeiten. Die Hamburger Initiative hat folgende Schwerpunkte:

  • Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) arbeitet bislang ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Nach dem Gesetzentwurf soll sie gesetzlich institutionalisiert werden und verbindliche Regeln für die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder festlegen können.
  • Viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen haben Niederlassungen in mehreren Bundesländern. Künftig sollen sie nur noch mit einer einzigen Datenschutzbehörde zusammenarbeiten müssen. Dadurch sollen Verfahren effizienter werden und der Gesamtaufwand sinken.
  • Bei länderübergreifenden Sachverhalten soll die Entscheidung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde künftig auch für die übrigen betroffenen Behörden gelten.

Einer-für-alle-Prinzip

Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina verweist auf den Beitrag zum Bürokratieabbau und zu einer durch die Reform verbesserten Akzeptanz des Datenschutzes: „Weg von doppelten Prüfungen, hin zu einheitlichen Regeln und einem Ansprechpartner. Das macht den Datenschutz effizienter und einheitlicher, gleichzeitig bleibt der Schutz persönlicher Daten auf seinem hohen Niveau." Der Chef der Hamburger Senatskanzlei und Vorsitzende der Digitalministerkonferenz Jan Pörksen verspricht „klare, praxistaugliche Regelungen für mehr Rechtssicherheit und weniger bürokratischen Aufwand". Die Reform der Datenschutzaufsicht beherzige das Prinzip „Einer prüft für alle".

Spürbare Erleichterungen für Unternehmen

Mit dem Vorstoß soll die Datenschutzkonferenz (DSK) gesetzlich institutionalisiert werden. Mehrheitsbeschlüsse könnten schnellere und einheitlichere Abstimmungen ermöglichen, mit jeweils einer Stimme pro Land und einer Stimme des Bundes. Durch die Anwendung des Einer-für-alle-Prinzips wird Unternehmen eine Aufwandsentlastung in Aussicht gestellt. Nach Darstellung Hamburgs könnten auch Bürger profitieren, weil digitale Verwaltungsleistungen schneller und einfacher bereitgestellt werden sollen. Nach dem Bundesratsbeschluss ist die Vorlage der Bundesregierung zuzuleiten. Diese soll den Entwurf grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag weiterleiten; der Bundestag muss ihn innerhalb angemessener Frist beraten und Beschluss fassen.

Zurück

Datenschutz & Datensicherheit Das Fachinformationsportal

  • Aktuelles Fachwissen
  • Rechtssichere Entscheidungen
  • Praktische Arbeitshilfen
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen
  • Sofort einsetzbare Schulungen

Jetzt 4 Wochen testen