Datenschutz im Betrieb

Gütesiegel zur Werbung nutzen: auf Transparenz achten

Viele Unternehmen nutzen externe Gütesiegel und Zertifikate, um bei eigenen Kunden Vertrauen zu gewinnen. Solche Siegel signalisieren Qualität, Sicherheit oder Nachhaltigkeit, schaffen Vertrauen und polieren das Firmen-Image auf. Doch wer mit solchen Zeichen wirbt, muss genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Denn eine ungenaue oder irreführende Darstellung kann rechtliche und unter Umständen sogar teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Kernaussage des Siegels entscheidend

Ein Gütesiegel soll dem Nutzer bescheinigen, dass eine unabhängige, etablierte und angesehene Institution das Siegel-verwendende Unternehmen geprüft, auditiert oder zertifiziert hat. Allerdings ist genau hier Vorsicht geboten. Denn der Bezug muss klar dargestellt werden, ein Webseitenbesucher beispielsweise muss auf den ersten Blick einschätzen können, auf welches Feature sich das Siegel bezieht, etwa auf den Kundenservice, das Produkt selbst oder etwa Faktoren wie Nachhaltigkeit oder Compliance. Ist die Darstellung unpräzise, kann dem Unternehmen eine Klage wegen Irreführung von Konsumenten drohen. Auch fehlende Angaben zum Prüfzeitraum oder zu den Kriterien der Zertifizierung können problematisch sein.

Rechtssicherer Umgang mit Siegeln und Zertifikaten

Wie viele andere Elemente einer Webseite, beispielsweise die Datenschutzerklärung oder der Hinweis auf Cookie-Verwendung, sollte auch die Abbildung von Qualitätssiegeln regelmäßig überprüft werden. Zunächst ist es wichtig, den Bezug des Siegels eindeutig zu benennen. Ein Satz wie „Dieses Siegel bezieht sich ausschließlich auf den Kundenservice unseres Unternehmens“ kann bereits Klarheit schaffen. Ebenso sollten die Kriterien der Prüfung und der Zeitraum der Gültigkeit transparent kommuniziert werden – idealerweise direkt neben dem Siegel oder über einem leicht auffindbaren Link.

Auch die Gestaltung spielt eine Rolle. Das Siegel darf rechtlich nicht dominanter sein als die eigentliche Werbeaussage und ihre schriftliche wie optische Darstellung. Bei der Darstellung von Zertifikaten ist es unabdingbar, die Fristen für die Siegelverwendung peinlich genau zu beachten. Eine ISO-Untersuchung ergab beispielsweise, dass viele Unternehmen die beliebten ISO-Zertifizierungen, wie z. B. ISO 9001 für Qualitätsmanagement, oft deutlich länger nutzen, als die drei Jahre, für die ein solches Siegel ausgestellt wird. Abgelaufene Siegel sollten umgehend entfernt werden – nicht nur von der Website, sondern auch von Printerzeugnissen, Werbemitteln oder Messe-Equipment.

Typische Fehler in „anfälligen“ Branchen

Besonders häufig kommt es zu Problemen, wenn Shop-Siegel auf Produktseiten erscheinen oder wenn „Testsieger“-Claims ohne genaue Angaben zur Quelle und zum Testfeld verwendet werden. Auch bei Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln ist Vorsicht geboten: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ müssen durch belastbare Nachweise gestützt werden.

Einige Branchen sind besonders sensibel. Im Gesundheitsbereich etwa dürfen redaktionelle Rankings nicht wie objektive Tests dargestellt werden. Im E-Commerce muss klar zwischen Shop- und Produktsiegeln unterschieden werden. Und bei Lebensmitteln oder Kosmetik sind gesundheitsbezogene Aussagen nur mit EU-Zulassung erlaubt.

Abmahnung trotz Vorsicht?

Eine regelmäßige Überprüfung von verwendeten Siegeln und Zertifikaten erfordert Disziplin und eine klar definierte Zuständigkeit. In vielen Unternehmen hapert es genau daran. Kommt es zu einer Abmahnung wegen eines falsch verwendeten Siegels, sollte es sofort von der Seite entfernt werden. Im nächsten Schritt sollte versucht werden, unverzüglich eine Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere juristische Auseinandersetzungen zu verhindern.

Fazit

Gütesiegel können ein vertrauensbildendes Marketinginstrument sein – vorausgesetzt, sie werden transparent, korrekt und aktuell eingesetzt. Wer die rechtlichen Anforderungen kennt und beachtet, schützt nicht nur das eigene Unternehmen, sondern sorgt auch nach außen für Vertrauenswürdigkeit.

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