Datenschutzwissen

Geplante Reform des Bundesdatenschutzgesetzes: stärkerer Verbraucherschutz bei Bonitätsauskünften

Die beherrschende Rolle der SCHUFA bei der Vergabe von Krediten, dem Abschluss von Mietverträgen und vielen Geschäften wird derzeit heftig diskutiert und einer Prüfung unterzogen. Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA nehmen Bonitätseinschätzungen nicht zuletzt auch nach Ansicht von Datenschützern anhand von umstrittenen Kriterien vor. Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt, das die Rechte der Verbraucher künftig besser schützen soll.

Weniger persönliche Daten für den SCHUFA-Score

Diese Initiative der Bundesregierung war vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) angestoßen worden. Eine Klägerin aus Deutschland erhielt nach einem verwehrten Kredit von der SCHUFA nur einen Score-Wert mitgeteilt, nicht aber den von der Frau geforderten Datenzugang. Daraufhin hatte der EuGH in einer Entscheidung vom Dezember 2023 den erlaubten Rahmen der Bonitätsprüfung enger gezogen. Das Bundeskabinett schließt nun in seinem Entwurf eine ganze Reihe von Daten aus, die künftig von Auskunfteien zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit nicht mehr herangezogen werden dürfen. Dazu zählen der Name, die Wohnadresse, Informationen über Zahlungseingänge bzw. -ausgänge in Bezug auf die Bankkonten dieser Person, Social-Media-Nutzungsdaten und weitere personenbezogene Daten.

Keine Diskriminierung aufgrund der Postleitzahl

Aus der Politik und von Verbraucherschützern waren in der Vergangenheit immer wieder Forderungen laut geworden, dass Verbraucher Kenntnis davon haben sollen, welche ihrer Daten sich in welcher Weise auf den Score-Wert auswirken und was dieser konkret Aussage. Ein weiteres Anliegen dieser Gesetzesreform ist die Verhinderung der Diskriminierung von Menschen, die wegen der Postleitzahl, der ethnischen Herkunft oder des Gesundheitszustands womöglich als nicht kreditwürdig eingestuft werden könnten.

Wie das Bundesministerium des Innern verlauten lässt, soll das neue Gesetz außer einer Stärkung des Verbraucherschutzes auch eine Erleichterung für Forschungsprojekte bringen. Denn Forschungsinstitute und Unternehmen brauchen sich, wenn das geplante Gesetz den Bundestag und Bundesrat einmal passiert hat, dann in Fragen des Datenschutzes nur noch an eine Aufsichtsbehörde zu wenden.

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