Datensicherheit im Internet

Kreative Freiheit oder Gratis-Ressourcen? Die GEMA kämpft gegen OpenAI

Die Diskussion um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das Training künstlicher Intelligenz (KI) erreicht einen neuen Höhepunkt: Die GEMA, eine der weltweit größten Verwertungsgesellschaften, hat eine bahnbrechende Klage gegen OpenAI eingereicht. Die GEMA-Führung will nicht länger akzeptieren, dass KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Musiktexte kostenlos für die Entwicklung ihrer Modelle verwenden.

Songtexte als Lehrmaterial von KI-Systemen

Die Klage hat die GEMA beim Landgericht München I eingereicht und sich damit gegen die Praktiken des OpenAI-Konzerns in den USA sowie dessen Tochtergesellschaften In Irland gewehrt. KI-Systeme, wie OpenAI’s ChatGPT, werden mithilfe riesiger Mengen an Texten trainiert. Darunter befinden sich auch Songtexte, die beispielsweise von knapp 100.000 deutschen Musikschaffenden stammen, deren Rechte die GEMA vertritt. Ein KI-System lernt, die Struktur und den Inhalt von Texten zu erfassen, indem es wiederholt und verarbeitet. Wenn ein User dann einen simplen Befehl eingibt, kann die KI vollständige Songtexte oder signifikante Teile davon ausgeben.

Für die GEMA und viele Urheber stellt sich eine grundlegende Frage: Ist es gerecht, dass KI-Anbieter diese kreativen Werke für ihre wirtschaftlichen Interessen verwenden, ohne eine Lizenzgebühr zu zahlen? Für OpenAI, ein Unternehmen, das Milliardengewinne erzielt, ist der Sachverhalt klar: Ein Lizenzierungsmodell könnte die Forschung und Weiterentwicklung erheblich erschweren. Für die Urheber ist es jedoch eine Frage des Überlebens in einer zunehmend digitalen und automatisierten Welt, in denen ihre Urheberrechte immer weniger Wert zu haben scheinen.

Umsätze in Milliardenhöhe – durch Gratisnutzung geschützter Inhalte

OpenAI ist kein kleiner Akteur. Mit Umsätzen, die 2024 auf bis zu fünf Milliarden Dollar geschätzt werden, wächst der wirtschaftliche Einfluss von generativer KI rasant. Dass diese Umsätze mit Daten erwirtschaftet werden, die in vielen Fällen urheberrechtlich geschützt sind, treibt die Spannungen an. Die Musikindustrie hat schon immer einen hohen Stellenwert auf die Vergütung der Kreativen gelegt, und dieser Ansatz gerät durch die expansive KI-Entwicklung unter Druck. Bekannte Künstler, wie Kristina Bach und Rolf Zuckowski, stehen geschlossen hinter der GEMA. Ihre Werke, die Millionen Menschen in Deutschland und darüber hinaus geprägt haben, sind nicht dazu bestimmt, kostenlose Bausteine für KI-Algorithmen zu sein. Das zeigt, wie tief die Unsicherheit über den digitalen Umgang mit künstlerischen Inhalten reicht.

Wegweisender Verfahrensausgang

Der Ausgang dieses Verfahrens könnte eine neue Ära für den Umgang mit geschützten Inhalten im KI-Bereich einleiten. Einerseits bietet die Digitalisierung Möglichkeiten, kreatives Schaffen breiter zu nutzen, andererseits müssen Kreative fair entlohnt werden. GEMA-Geschäftsführer Dr. Tobias Holzmüller betont: „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für Geschäftsmodelle.“ Das bedeutet, dass es um mehr als Geld geht: Es geht um die Anerkennung und den Respekt für kreative Arbeit. Die Klage sendet ein Signal an die Tech-Welt: Inhalte von Künstlern und Kreativen sind wertvoll und dürfen nicht ohne Vergütung genutzt werden. Musik ist ein Kulturträger und prägt gesellschaftliche Identität. Sollten KI-Anbieter ungestraft Werke für ihre Zwecke nutzen können, könnte dies langfristig zu einem Verlust kreativer Vielfalt führen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz entscheidet. Die Frage nach der Wertschätzung kreativer Leistungen wird im KI-Zeitalter drängender denn je. Die GEMA hat den ersten Stein geworfen – dies könnte der Auftakt für intensive Auseinandersetzungen zwischen künstlerisch Schaffenden und Digital-Konzernen werden.

Fazit: Mehr und mehr zeichnet sich ab, dass die rasant wachsenden und immer smarteren KI-Systeme hauptsächlich darauf basieren, ungefragt Gratis-Content aus teilweise sensiblen Quellen zu nutzen, um den Lernprozess zu befeuern. Und da es sich bei Unternehmen wie OpenAI um wirtschaftlich agierende Unternehmen handelt, ist eine Einbindung der Geschäftspraktiken dieser Unternehmen in den existierenden Rechtsrahmen eine logische Konsequenz. Vor allem in den Bereichen Text, Musik, Kunst und bildnerische Gestaltung attackiert KI jahrzehntelang bewährte Geschäftsmodelle, was selbstverständlich zu juristischem Eingreifen der Betroffenen führt.

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