Europaweite Prüfungen zum Recht auf Auskunft: Niedersächsische Unternehmen schneiden gut ab
Die Europäische Datenschutzbehörde (EDPB) inszeniert regelmäßig sogenannte koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen (Coordinated Enforcement Framework, CEF), bei denen europäische Aufsichtsbehörden zu einem datenschutzrelevanten Schwerpunktthema Unternehmen kontrollieren. Die Maßnahme im vergangenen Jahr mit dem Themenschwerpunkt Auskunftsrecht wurde unter anderen von sieben deutschen Landesdatenschutzbehörden durchgeführt, europaweit waren insgesamt 31 Datenschutzbehörden beteiligt.
Die niedersächsische Datenschutzaufsicht hat stichprobenartig 15 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zu ihrem Umgang mit Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO geprüft. Dabei untersuchte die Behörde unter anderem, wie die Unternehmen auf Auskunftsersuchen reagieren, wie lange sie personenbezogene Daten speichern und wie häufig solche Anfragen eingehen.
Das Auskunftsrecht erlaubt betroffenen Personen zu überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Organisationen ordnungsgemäß verarbeitet werden, und bildet oft die Grundlage für andere Datenschutzrechte, wie Berichtigung oder Löschung.
Um die Einhaltung des Auskunftsrechts zu prüfen, wurden von den niedersächsischen Datenschützern folgende Untersuchungsmaßnahmen durchgeführt:
- Es erfolgte ein Versand von Fragebögen an Organisationen zur Sachverhaltsklärung.
- Teilweise wurden formelle Untersuchungen angeordnet.
- Laufende Untersuchungen wurden im Hinblick auf den Schwerpunkt Auskunftsrecht fortgeführt.
Bei den geprüften Unternehmen konnte die niedersächsische Aufsicht keine Mängel oder Verstöße feststellen und zieht ein positives Fazit. Dazu der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Denis Lehmkemper: „Es freut mich, dass viele niedersächsische Unternehmen das Auskunftsrecht offenbar ernst nehmen und entsprechende Prozesse etabliert haben.“
Trotz der positiven Ergebnisse der Prüfung weist die Behörde darauf hin, dass es beim Auskunftsrecht in einigen niedersächsischen Unternehmen und Organisationen Nachholbedarf gibt. Das zeigen die zahlreichen Anfragen und Beschwerden, die jedes Jahr von Bürgern zu dem Thema bei der Aufsicht eingehen. „Das Auskunftsrecht ist ein wichtiges Betroffenenrecht. Es ermöglicht überhaupt erst, andere Datenschutzrechte wie das Recht auf Berichtigung oder Löschung auszuüben“, so Lehmkemper.
Insgesamt haben in Deutschland neben den Datenschützern aus Niedersachsen die Landesdatenschutzbehörden aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an der Maßnahme teilgenommen. Insgesamt wurden bundesweit 116 Verantwortliche geprüft. Auf europäischer Ebene nahmen weitere 22 Datenschutzaufsichtsbehörden teil.
Insgesamt werteten die beteiligten Aufsichtsbehörden Angaben von 1.185 Verantwortlichen aus. Auch diese Untersuchungen kamen laut einer Veröffentlichung der EDSA zu dem Schluss, dass der Großteil der untersuchten Unternehmen verantwortungsbewusst mit dem Auskunftsrecht umgeht, wenngleich bei einigen der überprüften Unternehmen unzulässige Hürden ein vollständig reibungsloses Durchsetzen von Auskunftsrechten durch Bürger erschweren.

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