Datensicherheit im Internet

Elektro-Auto und Datenschutz: Ist das miteinander vereinbar?

E-Autos sind eindeutig auf dem Vormarsch, was die Zulassungszahlen angeht. Dabei legen die Hersteller immer mehr Wert auf möglichst umfassende Software-Ausstattung, getrieben vom Branchenprimus Tesla. Allerdings sind bereits die Tesla-Modelle, die derzeit in Deutschland zugelassen sind, aus Sicht von Datenschützern die reinsten Datenkraken.

Die Tesla-Gigafabrik in Grünheide nahe Berlin hat ehrgeizige Verkaufsziele. 500000 Model-3-Fahrzeuge sollen schon bald hier produziert werden und die europäischen Käufer begeistern. Aber auch die EU-Autobauer scheinen aus dem Winterschlaf erwacht zu sein und offerieren bereits heute eine große Bandbreite an Elektrofahrzeugen – die Vision vom CO2-neutralen Autofahren wird also langsam Realität. Branchenweit gilt Tesla als uneinholbarer Vorreiter, was die Software in den Elektrofahrzeugen des US-Unternehmens angeht. Assistenzsysteme, Unterhaltung an Bord und Reiseservices sind die Disziplinen, die Tesla eindeutig beherrscht.

Aber dabei stehen nicht die Sicherheit und der Komfort der Tesla-Insassen im Fokus, es geht im Kern um das Sammeln von Daten, wie Tesla selbst unverhohlen einräumt: Man wolle mit den gesammelten Daten die „Effektivität unserer Werbekampagnen und Betrieb und Ausweitung unserer Geschäftstätigkeit“ vorantreiben. Da die europäischen Autohersteller offenbar noch dazu verdammt sind, die Tesla-Technologien mit Zeitverzögerung zu kopieren, um im Kampf um E-Auto-Kunden mitzuhalten, liegt die Vermutung nahe, dass sie längst auch schon auf neue Geschäftsfelder spekulieren, die jenseits des Autobaus liegen und auf gesammelten Daten basieren.

Datenschützer sehen sogar Zulassungs-Verbote als geboten

Teslas sind grundsätzlich rundum mit hochauflösenden Kameras ausgestattet und filmen sogar die direkte Umgebung des Fahrzeugs. Hinzu kommen Innenraum-Kameras, die permanent aufzeichnen, was sich im Tesla abspielt. Beides ist aus Sicht von Datenschützern äußerst problematisch. Das ARD-Magazin „Kontraste“ hat bei Recherchen im letzten Herbst herausgefunden, dass die im Tesla gespeicherten Aufnahmen via WLAN ungefiltert auf amerikanischen Servern des Autobauers landen, was sich mit den Bestimmungen der DSGVO in keinster Weise vereinbaren lässt. Denn sowohl die Aufzeichnungen im Innenraum wie auch die Filmdokumente aus der Fahrzeugumgebung beinhalten schützenswerte Informationen, die nicht in Firmenhände gehören, zumindest aus Sicht von Datenschützern.

Im vergangenen Jahr bestätigten mehrere Urteile, dass beispielsweise der Dauer-Betrieb von Dashcams im Auto nicht zulässig ist. Die aufgezeichneten Bilder einer dauerfilmenden Onboard-Kamera dürfen folglich nicht als Beweismittel eingesetzt werden, um etwa einen Unfallhergang zu rekonstruieren. Denn das verstößt gegen die informationelle Selbstbestimmung der gefilmten Verkehrsteilnehmer.

Datenschutzbehörden sehen sich einer zusätzlichen Mammut-Aufgabe gegenüber

Die Kamera-Ausstattung eines Elektroautos kann indes deutlich mehr als eine Dashcam. Die in Tesla-Modellen verbauten Linsen liefern erschreckend hochaufgelöste Bilder, lassen also Nummernschilder, Gesichter und kleinste Details aus der Fahrzeugumgebung erkennen, was den Datensammlern ein umfassendes Bewegungsbild des Tesla-Fahrers sowie seiner Umgebung liefert – Informationen von unschätzbarem Wert für Marketing-Aktivitäten aller Art. Demzufolge verstößt das, was die aktuell zugelassenen Fahrzeuge von Tesla wie auch die Modelle europäischer Hersteller mit vergleichbarer Technologie aufzeichnen eindeutig gegen die DSGVO. Nach europäischen Datenschutzrecht obliegt die Aufsicht über solche Praktiken den obersten Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedsstaaten.

In Deutschland sind die Behörden der Bundesländer mit der Aufsicht betraut. Im Falle Tesla wäre also künftig die Brandenburgische Datenaufsichtsbehörde zuständig, was das Datensammel-Verhalten der hier hergestellten Tesla-Fahrzeuge angeht. Hier wurde allerdings nach ARD-Recherchen bereits signalisiert, dass man sich seitens der Behörde von einem derart komplexen Datenschutz-Verstoß überfordert fühle. Angesichts dieser Zuständigkeitsproblematik scheint eine einheitliche Regelung – zumindest für die EU – der einzige Weg zu sein, den Datenaktivitäten der Autobauer professionell und wirksam zu begegnen. Denn datensammelnde Fahrzeuge sind keine Zukunftsvision, sondern längst Teil unserer Mobilitäts-Realität.

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