Datenschutzwissen

Digital Services Act gegen illegale Inhalte und für mehr Datenschutz

Social Media Plattformen und Technologiekonzerne stehen in der ersten Reihe, wenn es um Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung geht. Eben erst hat die irische Datenschutzbehörde gegen TikTok ein Bußgeld von 345 Millionen Euro verhängt, weil die App Minderjährige nicht ausreichend schützt.

Nach Inkrafttreten des neuen EU-Gesetzes Digital Services Act (DSA) kommen nun weitere und härtere Anforderungen auf die großen Tech-Konzerne zu. Denn das „erste Grundgesetz für das Internet“, wie der DSA gern genannt wird, soll nicht nur den Datenschutz verbessern, sondern generell den Umgang mit allen ab einer bestimmten Größenordnung angebotenen Digitalservices neu definieren und unter besondere Beobachtung stellen.

19 Gatekeeper in der Pflicht

Seit dem 25. August 2023 sind Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Nutzern zur Einhaltung des Digital Services Acts verpflichtet. Darunter fallen in der Europäischen Union 19 Unternehmen, die als „sehr große Online-Plattformen“ bzw. „sehr große Online-Suchmaschinen“ eingestuft wurden, darunter Alibaba, Amazon Market Place, Apples App Store, Booking.com, Facebook, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, Wikipedia, X (ehemals Twitter), YouTube und Zalando.

Diese Unternehmen müssen künftig dafür sorgen, dass illegale Inhalte von ihnen schneller als bislang üblich entfernt werden und diese von Nutzern einfacher gemeldet werden können. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen. Sie haben nun vier Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen und dafür beispielsweise Geschäftsbedingungen allgemein verständlich formulieren. Der Kern der neuen Regeln bezieht sich auf die Verhinderung des Verkaufs von gefälschter Ware oder gefährlichem Spielzeug, den Kampf gegen die Behinderung der Meinungsfreiheit, der Unterbindung von Hetze oder auch von psychisch schädlichen Algorithmen. Die Gatekeeper-Konzerne müssen fortan den besseren Überblick über die Aktivitäten auf ihrem Portal haben und bei Hassverbreitung, Kinderpornographie und Desinformation einschreiten sowie Nutzern mehr Transparenz bieten. Das ist eine gewaltige neue Aufgabe, die erst einmal bewältigt werden will. Wie genau Verstöße festgestellt, mit Löschungen reagiert und Bußgelder verhängt werden sollen, ist vermutlich auch wieder eine Sache für die Gerichte und wird vom Umgang mit Einzelfällen bestimmt.

Mehr Datensicherheit für junge Nutzer

Weiterhin dürfen nach dem DSA keine auf die religiösen, politischen oder sexuellen Befindlichkeiten von Nutzern zugeschnittenen Online-Werbeanzeigen platziert werden. Explizit relevant für den Datenschutz ist das Verbot des Sammelns personenbezogener Daten für Werbezwecke, wenn diese von Kindern oder Jugendlichen stammen. Mit solchen Praktiken war unter anderem TikTok ins Visier der Datenschützer gelangt. Aus den Reihen der Europapolitiker ist die Genugtuung herauszuhören, dieses Gesetz nun vor der Realisierung zu sehen. Dieser Prozess werde sich aber hinziehen und für die Verbraucher digitaler Angebote wohl eher von langfristigem Nutzen sein.

Zurück

Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

Datenschutz & Datensicherheit Das Fachinformationsportal

  • Aktuelles Fachwissen
  • Rechtssichere Entscheidungen
  • Praktische Arbeitshilfen
  • Übersichtliche Prozessdarstellungen
  • Sofort einsetzbare Schulungen

Jetzt 4 Wochen testen