Datenschutzwissen

Digital Health Summit: Wenn der Mensch aus Datenschutzgründen aus dem Mittelpunkt rückt

Krankenhauspatienten sind besonders schutzbedürftig – auch hinsichtlich der bloßen Tatsache ihres Aufenthalts dort. Deshalb gelten im Klinikbereich besonders strenge Datenschutzregeln. Doch was, wenn korrekt gehandhabter Datenschutz Menschen gesundheitlichen Schaden zufügt und sogar in Lebensgefahr bringt?

Dieses vielen Medizinern unter den Nägeln brennende Thema bot auf dem diesjährigen Digital Health Summit des Münchner Klinikums rechts der Isar reichlich Stoff für Diskussionen.

Patientendaten sind äußerst sensibel

Unter den schützenswerten personenbezogenen Daten sind Patienteninformationen über die Maßen sensibel und vor Missbrauch zu bewahren. Das betrifft beispielsweise Telefonauskünfte, die aus datenschutzrechtlichen Gründen unterbleiben oder die Sicherstellung, dass spezielle Angaben nicht etwa zum Arbeitgeber oder einer Versicherung durchsickern und sich als nachteilig erweisen könnten. Was die Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht betrifft, so werden diese rigoros so gehandhabt, dass selbst Ehepartner nicht über Details zum gesundheitlichen Zustand des Gatten erhalten, wenn sie nicht zuvor eine Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht abgegeben haben. Hier fragt sich, ob nicht im Namen des Datenschutzes bei so manchem schwerwiegenden Krankheitsfall noch zusätzliches Leid geschürt wird.

Ungenutzte Datenschätze

Auf dem vom Klinikum rechts der Isar ausgerichteten fünften Digital Health Summit trafen sich im November über 250 Gesundheitsexperten und diskutierten unter anderem die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz oder den Einsatz von Robotern – und wie der Datenschutz im Rahmen der Digitalisierung ausschließlich zum Wohl der Patienten umgesetzt werden kann. Drei Tage kreisten die Fachgespräche um die digitale Revolution im Gesundheitswesen und deren Grenzen. Zu denen zählten nach Ansicht führender Krankenhausärzte auch die Datenschutzregelungen. Ein Münchner Oberarzt führte aus, dass große Datenbestände in Kliniken aus Datenschutzgründen brach lägen und damit für die Forschung nicht zur Verfügung stehen. Selbst wenn es sich um Daten handelt, die im eigenen Haus gesammelt wurden. So sei es etwa nicht möglich, Studien zum Zeitraum künftiger Corona-Erkrankung von viermal geimpften Patienten anzustellen. Diese Datenschätze müssten aber nutzbar gemacht werden.

Nicht immer die optimalen Therapien

In der Diskussion zeigte sich, dass der Datenschutz nicht nur in Notfallsituationen ein Hindernis für das Patientenwohl und das der Angehörigen sein kann. Das Fazit hört sich wenig ermutigend an: Wegen seiner rigiden Datenschutz-Regularien vergibt Deutschland Chancen auf die bestmögliche Therapie. Jedoch müsse die IT dem Ziel dienen, den Patienten wieder in den Mittelpunkt zu rücken – könnte diese Aufgabe aber datenschutzrechtlich nicht erfüllen. Ein Kölner Softwareentwickler warf ein: „Wen wir Daten nicht nutzen, lassen wir Menschen sterben.“ Intelligente IT-Lösungen seien für den medizinischen Fortschritt verfügbar, der politische Wille und die Vorbehalte der Datenschützer verhinderten jedoch deren Anwendung in Deutschland.

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