Welche Voraussetzungen den Unterschied machen
Das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise ab Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung der EU (EU-DSGVO) gibt den Rahmen für das Aufgabenfeld eines Datenschutzbeauftragten vor. Er soll auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hinwirken. In der Praxis heißt dies, dass er nicht selbst an der Umsetzung einzelner Maßnahmen beteiligt ist, aber sehr wohl das Datenschutzniveau im Unternehmen analysieren und kontrollieren soll. Außerdem berät er die Geschäftsleitung, der er direkt unterstellt ist, hinsichtlich des Datenschutzkonzepts.
Wie kann ein Datenschutzbeauftragter in einem mittelständischen Unternehmen diesen immer komplexer werdenden und sich ständig ändernden rechtlichen und technischen Vorgaben gerecht werden? Allein mit der EU-DSGVO kommen ab nächstes Jahr etliche Änderungen auf Unternehmen zu. Angesichts drohender, hoher Bußgelder bei Verstößen erhöht sich der Stellenwert des Datenschutzbeauftragten immer mehr. Mittelständische Unternehmen können einiges tun, um sich abzusichern und „ihren“ Datenschutzbeauftragten fit für sein komplexes Arbeitsumfeld zu machen.
Über welche Kenntnisse sollte ein Datenschutzbeauftragter verfügen?
Bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten müssen Unternehmen genau auf die erforderlichen Fachkenntnisse und die Zuverlässigkeit achten – so allgemein gibt es das BDSG vor. Aber was genau bedeutet dies? Ein Beschluss der obersten Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich führt dies näher aus:
- Unabhängig von der Branche oder Größe eines Unternehmens müssen sie das allgemeine Datenschutzrecht kennen. Darunter fallen zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und der Betroffenen oder die Anwendung der relevanten Regelungen des BDSG beziehungsweise der EU-DSGVO.
- Je nach Branche, Größe oder IT-Infrastruktur beziehungsweise der Sensibilität der zu verarbeitenden Daten müssen die Datenschutzbeauftragten über Kenntnisse der speziellen datenschutzrechtlich relevanten Vorschriften, die für das eigene Unternehmen zu treffen, verfügen. Dazu kommen noch IT-Themen wie Datensicherheit, Verschlüsselung oder Netzwerksicherheit.
Neben diesem Fachwissen rücken aber auch allgemeine Managementqualifikationen verstärkt in den Fokus. So müssen Datenschutzbeauftragte auch an der Strategieentwicklung, der Durchführung und Kontrolle mitwirken oder mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten.
Alle diese rechtlichen, technischen und organisatorischen Kenntnisse müssen bereits zum Zeitpunkt der Bestellung vorhanden sein. Entsprechend bietet sich der Besuch von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit abschließenden Prüfungen an. Unternehmen sollten dafür sorgen, dass auch erfahrene Datenschutzbeauftragte regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Ihr Arbeitsumfeld unterliegt einem ständigen und schnellen Wandel durch technische und rechtliche Vorgaben. So müssen sie beispielsweise über aktuelle Gerichtsurteile genauso Bescheid wissen, wie über neue Entwicklungen in der IT-Branche.
Datenschutz als Versicherung gegen Imageschaden
Mittelständische Unternehmen sehen zunehmend im Datenschutz einen Wettbewerbsvorteil. Denn immer öfter wollen Geschäftspartner oder auch Kunden wissen, wie es ein Unternehmen mit dem Datenschutz hält. Zu oft sind personenbezogene Daten in der letzten Zeit in die falschen Hände oder in die Öffentlichkeit geraten.
Neben dem eigentlichen Schaden, wie dem Verlust oder der Veröffentlichung von vertraulichen Daten, wiegt der Imageschaden oft noch viel schwerer. Fallen zum Beispiel vertrauliche Konstruktionspläne in die Hände des Wettbewerbs ist dies schlimm genug. Stellen aber bestehende und künftige Geschäftspartner oder Kunden die Zuverlässigkeit eines Unternehmens generell in Frage, kann dies existenzbedrohend sein.
Es lohnt sich also nicht nur für große Konzerne, sondern auch für kleine- und mittelständische Unternehmen in einen Datenschutzbeauftragten zu investieren.
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