Jetzt aktualisiert: Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten
Die Kommission der Europäischen Union hat am 4. Juni 2021 neue Standardvertragsklauseln für einen Datentransfer an Stellen in Drittländern erlassen und damit die bisherigen Standardvertragsklauseln für Auftragsverarbeitungen und für Datenübermittlungen in Drittländer aufgehoben. Daher haben wir den Fachbereich Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten komplett überarbeitet und aktualisiert.
Das neue Vertragsmuster, das Sie ab jetzt für den Transfer personenbezogener Daten in Drittländer verwenden müssen, ist nun verfügbar. Damit erfüllen Sie auch die Anforderungen aus dem Urteil des EuGH vom 16.7.2020, mit dem die Angemessenheit des vom EU-US-Privacy-Shield gebotenen Schutzes für ungültig erklärt wurde. Zusätzlich erhalten Sie eine ausführliche Erläuterung des Aufbaus der neuen Standardvertragsklauseln für eine Datenübermittlung in Drittländer und der inhaltlichen Regelungen der neuen Vertragsklauseln.
Ebenfalls am 4. Juni 2021 hat die Europäische Kommission Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht. Schließlich hat die EU-Kommission mit Angemessenheitsbeschluss vom 28. Juni 2021 festgestellt, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet. Profitieren Sie daher von der neuen Kommentierung der Themen Datenübermittlung an Stellen in Drittländern einschließlich Auftragsverarbeitung durch Stellen in Drittländern und innerhalb der Europäischen Union. Die Standardvertragsklauseln für Auftragsverarbeitungen innerhalb der Europäischen Union werden ebenfalls vorgestellt.
Zusätzlich unterstützen Sie viele Hinweise auf weiterführende Quellen und Arbeitshilfen und erleichtern Ihnen den Umgang mit diesem komplexen Thema.
Freundliche Grüße
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit
PS: Wir wünschen Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2022.
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