Datenschutzwissen

Kassenloses Einkaufen: Wie lässt sich das Zukunftsthema datenschutzgerecht angehen?

Zu den aktuell wichtigsten Innovationen des Einzelhandels gehört das kassenlose Bezahlen. Kunden spart das Einkaufen per App Zeit – Einzelhändler mit ihren Personalsorgen können entspannter planen.

Was so bequem und einfach klingt, funktioniert aber nicht ohne die Nutzung personenbezogener Daten. Vertreter der neuen Technologie sind sich indes sicher: Ein kassenloser Bezahlvorgang lässt sich sehr wohl mit dem Datenschutz vereinbaren.

Pilotprojekte laufen bereits

Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Systemen, die ein Bezahlen ohne Kassen ermöglichen sollen. Ein kassenloser Supermarkt würde mithilfe von KI-Technologie und Kameras ein optimales Einkaufserlebnis schaffen. Kunden müssten sich dafür eine App herunterladen, mit der sie sich beim Betreten des Ladens anmelden. Beim Kauf können die Produkte nicht nur im Einkaufswagen, sondern auch gleich in Taschen oder Rucksäcken verstaut werden. Kamerasensoren registrieren, was dem Regal entnommen und was wieder zurückgestellt wurde. Diese Daten werden in Echtzeit verarbeitet. Anschließend geht man mit vollen Taschen aus dem Geschäft – ein Schlangestehen an der Kasse und das Einscannen der Waren sind überflüssig. Denn abgerechnet wird über die App auf dem Smartphone.

Nach einer Umfrage von Capterra sind 75 Prozent der deutschen Einzelhändler an solchen Konzepten interessiert. Rewe beispielsweise testet in Köln in einem Pilotprojekt ein hybrides Einkaufen, bei dem Kunden zwischen Supermarktkasse und digitalem Bezahlen wählen können. Auch Edeka und die Schwarz-Gruppe warten mit eigenen Konzepten auf. Amazon etwa arbeitet an smarten Einkaufswagen, in die Kameras, Sensoren und sogar Waagen integriert sind.

Anforderungen an den Datenschutz

Ist kassenloses Einkaufen der Weg zum gläsernen Kunden? Rewe gibt an, seine Kunden beim Einkaufen nicht visuell aufzunehmen. Sie würden abstrakt als „laufende Nummer“ erfasst, denen das System bestimmte Informationen und Aktionen zuordnet. Dennoch wird ein Profil angelegt, das einen Kunden digital erkennbar macht und mit persönlichen Merkmalen ausgestattet ist. Um Datenschutz im Sinne der DSGVO zu gewährleisten, müssen kassenlose Bezahlsysteme aber Grenzen kennen. So darf es keine Gesichtserkennung geben, die womöglich noch mit langfristig abrufbaren Kundenprofilen verknüpft würde. Wer seinen Kunden eine Bezahl-App anbietet, sollte bereits im Design der Anwendung den Datenschutz technologisch integriert haben. Parallel sind wohl auch Aufklärungsarbeit und eine besondere Transparenz nötig – denn viele Deutsche könnten dem Trendthema misstrauisch gegenüberstehen.

Datenschutzkonferenz skeptisch

Mit einer unpersönlichen und nur kurzfristigen digitalen Registrierung als Nummern, die dem Zufallsprinzip gehorchen, ließe sich das Vertrauen der Konsumenten gewinnen. Kassenloses Bezahlen muss ohne das Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten auskommen. Kunden sollten jederzeit die Möglichkeit haben, sich für die Innovation oder den klassischen Weg zur Kasse zu entscheiden – und dies mit einer freiwilligen Einwilligung bestätigen können. Auch bedarf es einer minutiösen Informationspolitik der Anbieter, die Art und Umfang der für den Bezahlvorgang wirklich unerlässlichen Datenverarbeitung nachvollziehbar erklärt.

Konsumenten würden dann in dem Wissen einkaufen, dass sie dabei gefilmt werden und ihr kurzzeitig aufgezeichnetes Verhalten für eine Auswertung im Hinblick auf Angebotsoptimierung und Präsentation erfolgt. Gleichwohl stoßen in diese Richtung gehende Konzepte auf die Kritik der Datenschützer. Die Datenschutzkonferenz (DSK) zeigt sich jedenfalls noch skeptisch – wobei von allen Seiten betont wird, dass kassenloses Einkaufen und Datenschutz im Grundsatz sehr wohl in Einklang zu bringen seien. Derzeit wartet man noch auf die Ergebnisse der Pilotprojekte. Es ist noch zu früh, um etwas darüber zu sagen, ob und wie die Einzelhändler die oben skizzierten Forderungen technologisch und informativ umzusetzen gewillt sind.

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