Datenschutzwissen

EuGH gibt Datenschutz-Aufsichtsbehörden mehr Sanktionierungs-Flexibilität

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Befugnisse und das Ermessen der Datenschutzaufsichtsbehörden weiter präzisiert und dabei die Rolle dieser Behörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Für Datenschutzbeauftragte ergibt sich aus diesem Urteil eine klare Orientierung für das Vorgehen bei Datenschutzverstößen.

Im Kern besagt das Urteil, dass Datenschutzaufsichtsbehörden künftig nach eigenem Ermessen darüber entscheiden können, welche Art der Sanktionierung sie gegen Datenpannen erheben. Hat die verantwortliche Stelle beispielsweise schnell Maßnahmen eingeleitet, um die Wirkung der entstandenen Datenpanne abzumildern oder wirksame Vorkehrungen getroffen, um einen Wiederholungsfall auszuschließen, darf und soll das von der Kontrollbehörde entsprechend gewürdigt werden. Das kann beispielsweise dazu führen, dass auf einen Bußgeldbescheid verzichtet wird, um so das betroffene Unternehmen zu motivieren, künftig aktiver den angemessenen Datenschutz mitzugestalten.

Für Datenschutzbeauftragte bedeutet dies eine wichtige Flexibilität bei der Behandlung von Datenschutzverstößen. Es ermöglicht den Behörden, individuell zu entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass bei rechtzeitigen und effektiven Maßnahmen der verantwortlichen Stelle, die eine Wiederholung der Datenschutzverletzung verhindern, eine mildernde Maßnahme ausreichend ist. Die Entscheidung des EuGH stärkt somit die Handlungsfreiheit der Aufsichtsbehörden und gibt den verantwortlichen Stellen einen Anreiz, Verstöße eigenständig zu korrigieren. Dies fördert proaktives Handeln im Bereich des Datenschutzes und ermutigt Unternehmen und andere Verantwortliche, eigene Vorkehrungen zur Einhaltung der DSGVO zu treffen, bevor staatliche Maßnahmen erforderlich werden.

Unternehmens-Datenschutz: Proaktives Handeln kann Schaden abwenden

Mit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-768/21 wurde klargestellt: Datenschutzbehörden können bei Datenschutzverstößen flexibler reagieren und müssen nicht immer sofort Sanktionen verhängen. Für Unternehmen heißt das aber keineswegs, dass sie grundsätzlich mit Milde und Nachsehen rechnen können. Vielmehr betont das Urteil die Bedeutung eines strukturierten Datenschutzmanagements, das präventiv arbeitet und Verstöße zügig behebt.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Unternehmen, die ihre Datenschutzprozesse im Griff haben, sind klar im Vorteil. Der EuGH erlaubt den Behörden, mildernde Maßnahmen zu ergreifen, wenn Unternehmen aktiv auf Verstöße reagieren und präventive Maßnahmen nachweisen können. Doch dazu sind transparente Strukturen und Prozesse wichtig, die das Unternehmen entwickeln muss:

  1. Pannen-Konzepte: Jedes Unternehmen sollte einen gut durchdachten Prozess entwickeln, um im Fall einer Datenpanne schnell zu reagieren. Das bedeutet, Datenschutzverletzungen intern zu melden, zu dokumentieren und – falls erforderlich – die Aufsichtsbehörde rechtzeitig zu informieren.
  2. Fortbildung eigener Mitarbeiter: Datenschutz ist kein einmaliges Projekt. Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter sind essenziell, um alle auf dem neuesten Stand zu halten und menschliche Fehler zu minimieren – eine häufige Ursache für Datenschutzverstöße.
  3. Auskunfts-Management: Transparenzerklärungen und schnelle Reaktionen auf Auskunfts- oder Löschanfragen können nicht nur Verstöße vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Kunden in die Datenverarbeitung stärken. Je schneller und transparenter Unternehmen hier agieren, desto geringer der Aufwand für alle Beteiligten.

Mitwirkung als beste Prävention

Ein entscheidender Punkt ist, dass Unternehmen nicht darauf vertrauen dürfen, dass die Behörden immer nachsichtig sind. Flexibilität heißt nicht Willkür. Nur wenn Unternehmen nachweislich aktiv an der Einhaltung der DSGVO arbeiten und schnelle Korrekturen bei Verstößen vornehmen, kann eine strengere Maßnahme wie ein Bußgeld vermieden werden. Das erfordert eine umfassende Datenschutzstrategie, die auf Prävention, klare Meldeprozesse und kontinuierliche Überwachung setzt.

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