Datenschutz oder Wettbewerbsgefährdung? Bundeskartellamt nimmt Apples Tracking-Blocker unter die Lupe
Im Januar 2021 trat eine deutsche Gesetzesnovelle in Kraft, deren Auswirkungen bereits Facebook/Meta und Google spüren durften. Denn § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) gibt dem Bundeskartellamt freie Hand für ein frühes Eingreifen gegen die Praktiken der großen Digitalkonzerne.
Jetzt ist Apple an der Reihe: Die Behörde prüft derzeit die Anti-Tracking-Regeln für Dritt-Apps, die dem Konzern aus dem kalifornischen Cupertino den Ruf eines besonders datenschutzbewussten Unternehmens eingebracht haben. Dafür wird Apple nun Wettbewerbsgefährdung vorgeworfen.
Die ATT-Option gegen personalisierte Werbung
Mit den Updates für iOS 14.5, iPadOS 14.5 und tvOS 14.5 hat Apple im April 2021 das sogenannte App Tracking Transparency Framework (ATT) eingeführt. Die Nutzer von Apple-Endgeräten erhalten damit die Möglichkeit, eine Nachverfolgung ihrer Aktivitäten in Dritt-Apps und auf Webseiten zu unterbinden. Tracking ist ein gern genutztes Instrument vieler Anbieter, um personalisierte Werbung zu platzieren. Das Datensammeln spielt vor allem auch dann eine Rolle, wenn es sich um Gratis-Apps handelt, die selbst werbefinanziert sind. So sind etwa Internet-Riesen, wie Meta, Instagramm oder WhatsApp, von der Sperrfunktion betroffen und sehen sich in ihrem Geschäftsmodell vom Konkurrenten Apple bedroht. Spitzenverbände der deutschen Medien-, Internet- und Werbewirtschaft haben denn auch gleich im Frühjahr 2021 eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht, dass Apple seine Marktmacht mit der ATT-Option missbrauche – ein Verstoß gegen das Kartellrecht.
Ein schwerwiegender Anfangsverdacht
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, kann diese Vorwürfe nachvollziehen. Mitte Juni 2022 gab er bekannt: „Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern.“ Daraufhin wurde ein Verfahren eingeleitet, dass dem Anfangsverdacht nachgeht, wonach Apple seine ATT-Regelungen nutzt, um eigene Angebote bevorzugt zu behandeln, und dafür Wettbewerber behindert.
Ein pikantes Geschmäckle
Mundt stößt sich insbesondere daran, dass Apple-User zwar auch gegenüber Apple selbst das Datensammeln mit dem Ziel der personalisierten Werbung einschränken können – der Konzern aber unterliege aktuell nicht dem neusten Stand seiner eigenen ATT-Regeln. Was für andere gilt, gelte also nicht für Apple. Dem widerspricht der Weltkonzern aus Kalifornien. Das ATT-Datenschutzkonzept sei für alle Entwickler und damit auch für Apple verbindlich.
Ein Unternehmenssprecher fügte dem hinzu, dass sich Apple an „einen höheren Datenschutzstandard (halte) als fast jedes andere Unternehmen, indem es den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht.“ Deshalb sei der Konzern zur Klärung offener Fragen an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt interessiert. Ohnehin böte ATT seinen Nutzern die volle Wahlfreiheit, ob sie sich tracken lassen wollen oder nicht. Der Anbieter Apple würde jedoch von sich aus keine Nachverfolgung durch Dritt-Apps einschränken und auch nicht das Schalten von Werbung.
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