Datensicherheit im Internet

ChatGPT und Co.: Verstoßen Werke der KI gegen geltendes Urheberrecht?

ChatGPT ist derzeit in aller Munde. Schüler frohlocken angesichts der smarten Textmaschine für die Erstellung von Hausarbeiten und Referaten. Content-Producer sehen mit Blick auf honorarfrei produzierte Gebrauchstexte goldene Zeiten auf sich zukommen. Doch wie verhält es sich bei den maschinell erstellten Werken mit dem Urheberrecht?

Als im Herbst 2022 erste Erfahrungen mit der Texterstellungssoftware ChatGPT die Runde machten, wurden Textschaffende urplötzlich unruhig. Denn unisono wurden den Machwerken der KI aus dem Hause OpenAI eine erstaunliche Textqualität und eine hohe Kreativität bescheinigt. Und das, obwohl die Software dazu in der Lage ist, ihre Dienste in unzähligen Sprachen anzubieten.

Inzwischen haben sich eine Vielzahl von Profis, wie Journalisten, Linguisten und Experten anderer Disziplinen, mit den Ergüssen beschäftigt, die ChatGPT wie von Geisterhand in kürzester Zeit generiert. Deren Urteile sind nicht mehr ganz so euphorisch wie diejenigen aus den ersten Wochen nach der Indienststellung durch OpenAI.

Zum einen sind die Fakten, die ChatGPT in leichter Sprache aneinanderreiht, nicht grundsätzlich richtig. Zum anderen lassen sich vor allem bei Mehrfachbeauftragung klare Satzbau-Schemata erkennen, die die KI dann doch als das entlarven, was sie wirklich ist: Ein algorithmisch gesteuertes Text-Tool, das Textbausteine in immer wieder gleicher Struktur generiert, ohne etwa spielerisch oder kreativ mit Sprache umzugehen.

Wie ist ein ChatGPT-Text aus urheberrechtlicher Sicht zu beurteilen?

Auch wenn das Urheberrecht bereits vor geraumer Zeit an die Erfordernisse und Realitäten des Internets angepasst worden ist, gilt nach wie vor: Wer einen Text verfasst, behält grundsätzlich die Urheberrechte daran. Allerdings behauptet OpenAI, bei der „Befüllung“ von ChatGPT ausschließlich Ressourcen verwendet zu haben, die als „frei zugängliche“ Werke gelten oder Content-Bausteine verwendet zu haben, die frei von Lizenzen online verfügbar sind. Augenscheinlich ist die Menge an Content, mit der ChatGPT „gefüttert“ wurde, gigantisch. Anders lässt sich nicht erklären, dass die Software in so gut wie jedem Themengebiet einsatzfähig ist.

Das gibt Grund zur Annahme, dass auch Werke, Texte, Textsammlungen oder Enzyklopädien eingespeist wurden, die unter das Urheberrecht fallen. Dies kann auch unbeabsichtigt geschehen sein. Einen Zugriff auf frei zugängliches Wissen im Internet hat ChatGPT offensichtlich nicht, insofern entstünde eine Urheberrechtsverletzung beispielsweise nur dann, wenn der Software Content-Bausteine eingetrichtert werden, die nicht als „frei zugängliches Wissen“ gelten oder für die keine Lizenzen vorliegen.

Zwei Grundsatzfragen aus der Sicht des Urheberrechts

Generell stellen sich bei der urheberrechtlichen Betrachtung von ChatGPT zwei grundsätzliche Fragen: Ist ChatGPT Rechteinhaber an einem von der Software erzeugten Text? Diese Frage ist ganz klar mit „Nein“ zu beantworten. Gesetzlich geregelt wird dies im Urheberrecht selbst. In Paragraph 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) steht eindeutig: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“.

Da zu einer geistigen Schöpfung ausschließlich der Mensch fähig ist, scheidet eine Software grundsätzlich als Rechteinhaber für einen von ihr generierten Text aus.

Frage zwei beschäftigt sich mit der Urheberrechtsverletzung durch ChatGPT: Wann entsteht die Verletzung des Urheberrechts Dritter an Textfragmenten, die eine KI erzeugt?

Hier sind die Paragraphen 16 und 19 des Urheberrechtsgesetzes maßgeblich, in denen steht, dass bereits die Vervielfältigung zum Zwecke der Veröffentlichung eines Textes eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Insbesondere ist dies der Fall, wenn bei einem Werk, das die KI erzeugt, Formulierungen vorkommen, die sich kaum vom Text der Quelle unterscheiden oder sie sogar eins zu eins wiedergibt.

Fällt Autoren oder Verfassern eines Textes auf, dass ihre Formulierungen nahezu identisch in Texten vorkommen, die eine KI produziert und veröffentlicht hat, können sie gegen diese Veröffentlichung juristisch vorgehen und beispielsweise auf Unterlassung und Löschung klagen oder per Abmahnung gegen diese Praxis vorgehen.

Was bedeutet dies für die professionelle Nutzung von KI-Texten?

Selbstverständlich ist es für Unternehmen verlockend, KI-Texte erstellen zu lassen, um sie beispielsweise als SEO-Textbausteine auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Dies sollte grundsätzlich nur unter Einhaltung höchster Sicherheitsgrundsätze erfolgen. Dazu gehört, dass ein von einer KI produzierter Text grundsätzlich einem Faktencheck unterzogen werden sollte.

Ebenso gehört ein Plagiats-Check dazu: Nur wenn ausgeschlossen werden kann, dass der maschinell erzeugte Text Plagiate enthält, eignet er sich zur Veröffentlichung. Andernfalls besteht die Gefahr, mit Urheberrechts-Klagen überzogen zu werden, was nicht nur sehr teuer sein kann, sondern sich zudem sehr rufschädigend auswirkt.

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