ChatGPT: US-Gericht ordnet dauerhafte Datenspeicherung an – kommt jetzt das Aus für den EU-Raum?
Wenn eine berechtigte Klage jenseits des Atlantiks zu einem gravierenden Datenschutzproblem in der EU führt: Die dauerhafte Speicherung von ChatGPT-Chatverläufen wird für Europa zur Herausforderung.
Bundesgericht ordnet komplette Chatspeicherung an
Die New York Times und weitere US-Medienunternehmen hatten Klage gegen OpenAI erhoben. Die Macher von ChatGPT sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Medieninhalte in den Dienst der KI zu stellen. Ein US-Bundesgericht ordnete nun an, dass die Chatverläufe von ChatGPT auf Dauer gespeichert werden müssen – selbst die gelöschten. Bislang konnten die Nutzer der KI davon ausgehen, dass die eigenen Chatdaten spätestens nach 30 Tagen von OpenAI gelöscht wurden. Um jedoch kein mögliches Beweismaterial bei der Aufklärung von Urheberrechtsverstößen zu vernichten, erfolgte jetzt diese ungewöhnliche Anordnung einer vollumfänglichen Chat-Datenspeicherung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen betrifft die dauerhafte Speicherung sämtliche ChatGPT-Nutzer – unabhängig von der verwendeten Version des Chatbots.
OpenAI im Konflikt mit EU-Grundrechten
Für User in der Europäischen Union wirft diese neue Praxis erhebliche Fragen auf. Denn die DSGVO schreibt eine Datenspeicherung nur so lange vor, wie für den Zweck dieser Datenerfassung nötig. Sie beinhaltet auch ein sogenanntes Recht auf Vergessenwerden, das EU-Bürgern eine Löschung persönlicher Daten auf ihren Wunsch hin garantiert (Art. 17). Die Entscheidung des US-Gerichts bringt OpenAI daher in Konflikt mit den in der Datenschutz-Grundverordnung gewährleisteten Grundrechten. Datenschutzrechtler erinnern an das Jahr 2023, als Italien ChatGPT bis zur Erfüllung bestimmter Datenschutzauflagen sperrte. Und IT-Sicherheitsexperten warnen bereits vor Datendiebstählen aus abgespeicherten Chatverläufen.
Wie wird Brüssel reagieren?
Gibt es einen Ausweg aus diesem Dilemma? OpenAI ist sich der brisanten Lage bewusst. Selbst wenn man die Datenschutzinteressen der EU außer Acht ließe, – mit der angeordneten zentralen Datenspeicherung im großen Stil macht sich das KI-Unternehmen extrem angreifbar für alle Formen der Cyberkriminalität. OpenAI will nun Rechtsmittel einlegen. Für die US-Medienkonzerne dürfte es in erster Linie darum gehen, eine Bedrohung für ihr Geschäftsmodell abzuwehren. Dass das Urteil OpenAI in Widerspruch zum europäischen Datenschutz bringt, wird von den Klägern eher als KI-geschäftsschädigender „Bonus“ begrüßt. Man darf gespannt sein, welches Angebot OpenAI der EU nun machen wird und ob Brüssel tatsächlich bereit ist, eine restriktive Haltung gegenüber ChatGPT einzunehmen.

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