Datenschutzwissen

Bündnis Sarah Wagenknecht: Datenleck sorgt für Aufregung

Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete, kam es bei dem Bündnis zu einem Datenleck. Nicht nur das Vertrauen von Spendern in die neue politische Kraft dürfte durch mangelhaften Datenschutz auf eine harte Probe gestellt werden.

Das BSW – korrekt: Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit – wurde erst im Januar 2024 gegründet. Nur wenige Wochen später macht die linke Partei nicht nur in Umfragen von sich reden.

35000 persönliche Angaben offengelegt

Eine BSW-Sprecherin hat den Medienbericht bestätigt. Demnach liegt dem „Spiegel“ eine Datei vor, auf der sich Daten von 35000 Personen befinden. Bei ihnen handelt es sich um 5000 Spender und 30000 Abonnenten des Partei-Newsletters. Beide Gruppen hatten sich über entsprechende Formulare auf der Webseite des Bündnisses eingetragen. Das Nachrichtenmagazin verfügt über Angaben zu deren Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und darüber, ob die entrichtete Spende unter oder über 500 Euro lag.

Versuch einer Schadensbegrenzung

Das BSW hebt lediglich hervor, dass keine Kontoverbindungen von den unbekannten Datendieben der Allgemeinheit zugänglich gemacht wurden. BSW-Schatzmeister Ralph Suikat erklärte gegenüber dem Hamburger Nachrichtenmagazin, dass die illegale Datensammlung unvollständig sei und die Angaben in der Liste nicht immer mit den tatsächlich überlieferten Spenden übereinstimmten.

Offenbar nur Kontaktdaten von BSW-Vorläufer

Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland Parteispenden immer wieder für Skandale sorgen, ist diese „Spiegel“-Veröffentlichung ein Super-GAU für die junge Partei. Da hilft es wenig, dass die fraglichen Kontakte sich eigentlich auf die Vorgängerorganisation des BSW, den im Oktober 2023 gegründeten Verein Bündnis Sahra Wagenknecht beziehen und den Zeitraum bis Mitte Januar 2024 abdecken. Spenderdaten nach Gründung der Partei in ihrer jetzigen Form sind offenbar nicht Teil des aufgespürten Datenlecks.

Erste Gegenmaßnahmen

Das Bündnis gab bekannt, seine IT-Dienstleister mit einer Überprüfung der Datensicherheit beauftragt zu haben. Zu den ersten Schritten gehörte, so Suikat, die Überwachung von möglicherweise kompromittierten IT-Systemen sowie die Passwort-Aktualisierung. Außerdem waren die Staatsanwaltschaft und die zuständige Datenschutzbehörde sofort über den Fall informiert worden.

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Hier bloggt die Redaktion Datenschutz & Datensicherheit des Verlags Mensch und Medien.

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