Datenschutzwissen

Französische Datenschutzbehörde belegt Amazon mit hohem Bußgeld

Ende vergangenen Jahrs verhängte die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale Informatique & Libertés) gegen Amazon France Logistique eine Geldstrafe von 32 Millionen Euro wegen der Einführung eines übermäßig überwachenden Systems zur Kontrolle der Aktivitäten und Leistungen der Mitarbeiter. Das Unternehmen wird außerdem wegen heimlicher Videoüberwachung von Besuchern der Betriebsanlagen zur Verantwortung gezogen.

Das Unternehmen „Amazon France Logistique“ ist Betreiber der großen Amazon-Lagerhäuser, in denen täglich Millionen Sendungen konfektioniert und an französische Kunden versandt werden. Die Mitarbeiter in den Lagerhallen sind mit Scannern ausgestattet, mit denen sie im Minutentakt Tätigkeiten protokollieren, etwa das Einlagern oder Entnehmen eines Artikels aus den Regalen, die Regal-Befüllung oder das Verpacken von Sendungen.

Jeder von den Beschäftigten durchgeführte Scan führt zur Aufzeichnung von Daten, die gespeichert werden, womit es Vorgesetzten ermöglicht wird, anhand dieser Daten die Leistungsfähigkeit, Geschwindigkeit und Präzision zu bewerten, mit der jeder Mitarbeiter seinen Job erledigt.

Begründung des Urteils

Nachdem der CNIL diese Praxis durch Betroffene zu Ohren gekommen war, führten die Datenschützer der Behörde mehrere Inspektionsbesuche in den Amazon-Standorten durch. Im Ergebnis kam die CNIL zu dem Schluss, dass das System zur Überwachung der Aktivitäten und Leistungen der Arbeitnehmer nicht angemessen sei. In der Begründung lautet es:

  • Die Einführung eines Systems, das Arbeitsunterbrechungen so genau misst, führt dazu, dass Arbeitnehmer möglicherweise jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen, was mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar ist.
  • Das System zur Messung der Nutzungsgeschwindigkeit des Scanners bei der Lagerung von Gegenständen ist übertrieben. Basierend auf dem Prinzip, dass sehr schnell gescannte Artikel das Fehlerrisiko erhöhen, misst ein Indikator, ob ein Objekt in weniger als 1,25 Sekunden nach dem vorherigen gescannt wurde.
  • Unzulässig ist nach Ansicht der CNIL, dass alle vom Überwachungssystem erhobenen Daten und die statistischen Auswertungen aller Arbeitnehmer und Leiharbeiter für 31 Tage gespeichert werden.
  • Als besonders problematisch sahen es die Kontrolleure der CNIL an, dass Mitarbeiter durch das Überwachungssystem einem permanenten Leistungsdruck ausgesetzt seien. Vor allem angesichts der großen Anzahl der überwachten Beschäftigten (es sind mehrere Tausend Mitarbeiter betroffen), die auf unrechtmäßige Weise zu Leistungssteigerungen getrieben werden, attestiert die Behörde Amazon einen wirtschaftlichen Vorteil, der auf dem Rücken der Belegschaft erwirtschaftet wird. Amazon verschafft sich so gegenüber anderen Online-Handelsunternehmen einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil.

Die Reaktion von Amazon

Amazon behält sich vor, gerichtlich gegen das Bußgeld vorzugehen. Der US-Konzern argumentiert unter anderem damit, dass die beschriebenen Scan-Vorgänge in der Logistikbranche Standard seien und nicht zur Überwachung der Mitarbeiter nötig seien, sondern zur Qualitätskontrolle und -steigerung der logistischen Prozesse.

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